Schenkung und Erben

Folgender fiktiver Sachverhalt

Ein geschiedener Mann lebt in neuer Partnerschaft. Er wendet vor ca. 8 Jahren der Partnerin einen für seine Verhältnisse größeren Geldbetrag zu ohne einen entsprechenden Schenkungsvertrag. Das Geld geht nachweislich via Überweisung auf ihr alleiniges Konto.

Nach 8 Jahren verstirbt der geschiedene Mann. Es gibt kein Testament oder Vermächtnis. Die gesetzliche Erbfolge (hier zwei Kinder) greift und die Kinder werden zu Erben (es gibt allerdings kein Vermögen). Lediglich die Kosten der Beerdigung können aus Guthaben bezahlt werden. Sonst gibt es nichts (mehr).

Wie verhält es sich mit dem verschenkten Betrag? Die Partnerin hat damit die Renovierung ihres lastenfreien Eigenheimes finanziert. Ein Nießbrauch o. ä. wurde für den Mann nie eingetragen.

Kann der Betrag zurückgefordert werden? Wie läuft sowas ab?

Hallo erstmal,

Die Kinder gehen schleunigst zum freundlichen Anwaltskollegen, der sich alle Zahlen und Fristen ansieht und dann u.U. zu der Überzeugung kommt, dass es noch möglich und sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen und statt dessen den Pflichtteil geltend zu machen. Hier würde sich dann die Möglichkeit eröffnen gegen die Beschenkte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen, da Schenkungen in den letzten zehn Jahren grundsätzlich mit auf den Pflichtteil anzurechnen sind. Ob diese Idee Sinn macht, kann man aber wirklich nur bei genauer Kenntnis des konkreten Sachverhalts sagen.

Gruß vom Wiz

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