Rechtsanwälte werden bekanntlich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert (im weitesten Sinne) bezahlt. Im Internet habe ich nun eine Tabelle über Rechtsanwaltgebühren gefunden, in der zu einem bestimmten Wert „10/10“, „5/10“, „15/10“ u.a. steht. Was heisst das? Kann ein RA da abhängig von gewissen Kriterien wählen? Welche wären das?
die Abrechnung nach 10teln klingt verdammt nach veralteten Unterlagen und BRAGO. Damals war es so, dass für einen bestimmten Streitwert eine entsprechende Gebühr festgesetzt war. Diese Gebühr war aber keine Gebühr für das gesamte Verfahren, sondern wurde anteilig für verschiedene Tätigkeiten im Verfahren gewährt. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass ja nicht in jedem Fall jede Tätigkeit anfällt. Und da die Einzeltätigkeiten mehr oder weniger aufwändig sind, gab es dann eben Tätigkeiten die 10/10 wert waren und andere, die eben nur 5/10, also eine halbe Gebühr auslösten.
Heute nach RVG wird mit Dezimalzahlen gearbeitet. D.h. es ist weiterhin einem bestimmten Streitwert eine bestimmte Gebühr zugeordnet, es wird jetzt aber je nach Tätigkeit mit Faktoren wie 1,2 oder 1,3, … gerechnet. Neu ist allerdings zusätzlich, dass in weit mehr Fällen als bisher diese Faktoren nicht mehr feststehen, sondern einen Mittelwert bedeuten, von dem nach unten oder oben abgewichen werden kann, wenn die Sache besonders einfach oder besonders kompliziert ist.
Zudem gibt es aber auch weiterhin Pauschalbeträge, die z.B. für Telefon- und Portokosten als fixer Betrag angesetzt werden können.
Gruß vom Wiz
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die Abrechnung nach 10teln klingt verdammt nach veralteten
Unterlagen und BRAGO.
Ja, da waren die Gebühren noch in DM angegeben …
Damals war es so, dass für einen
bestimmten Streitwert eine entsprechende Gebühr festgesetzt
war.
Nach dem Streitwert geht es wohl immer. Wenn es sich um eine Nachlasspflege handelt, um den Wert des Nachlasses. Wie bekommt man aber heraus, was der Anwalt da berechnen kann, ich meine den Prozentsatz und dem Spielraum den der Anwalt dabei hat.
Bei Ärzten war es früher doch so, dass sie abhängig vom Patienten, arm oder reich, weniger oder mehr berechnen konnten. Das scheint also was anderes als bei Anwälten zu sein?