Zulassung für ausländische Auflieger/Anhänger

Folgender Fall:
Eine Spedition mit einer in deutschland zugelassenen Zugmaschine möchte einen ausländischen (belgischen) Auflieger in Deutschland ziehen. Der belgische Auflieger hat kein Kennzeichen. Braucht der Auflieger nun für die deutschen Straßen ein zweites Kennzeichen der Zugmaschine? Der Auflieger bleibt in Belgien registriert und auch dort versichert.

Im deutschen Recht ist es so geregelt, daß dieser belgische Auflieger das belgische Kennzeichen braucht, ist dieses nicht vorhanden, muß der jeweilige Fahrer an der Grenze einen sogenannten Grenzversicherungschein anschließen, das ist so etwas wie eine Doppelkarte.
Damit kann er dann durch Deutschland fahren. Er muß sich allerdings vor Ort ein amtl. Kennzeichen besorgen.
Ansonsten folgt von der Seite der Polizei eine anzeige wegen Fahren ohne Versicherungschutz sowie die Stillegung des Anhängers.

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