Landverkauf => was ist zu beachten ?

Hallo,

angenommen, vor knapp 10 Jahren wurde ein Wohnhaus mit einem grossen Grundstück von der Mutter auf einen der Söhne übertragen, mit der Bedingung, der Mutter lebenslang Wohnrecht einzuräumen (in dem Wohnhaus) und die anderen Kinder mit einer vereinbarten Geldsumme abzufinden.

Weiter angenommen, der Vertrag wurde notariell durchgeführt, und die Vertragsbedingungen wurden auch ausgeführt/eingehalten (Wohnrecht, Abfindung).

Darf der Sohn, der das Haus übernommen hat, nun einfach so (jederzeit) Teile des Grundstücks verkaufen ? Ist der Erlös des Geldes zweckgebunden ? Müssen die Brüder informiert werden, bzw. müssen diese erneut einen Teil des Erlöses erhalten ? Gibt es eine Wartezeit die von (angeblich) Vorteil wäre (10 Jahre ?).

Die Mutter hat ja Wohnrecht. Darf der Sohn das Anwesen komplett verkaufen, um woanders neu zu bauen, oder zu kaufen, wenn die Mutter dort auch Wohnrecht bekommt ?

Danke an alle Experten.

Jürgen

Also, meiner Meinung nach gilt Folgendes:

Zunächst einmal kann der Eigentümer mit seiner Sache, dem Grundstück, machen, was er will. Er kann es also auch verkaufen.

Was das Wohnrecht angeht, so muss man wohl unterscheiden:

Wenn es ein dingliches Recht ist, d.h. wenn das Grundstück mit einer Dienstbarkeit belastet ist, so gilt dieses auch für den Neugeigentümer. Nicht der Vertragspartner ist belastet, sondern das Grundstück.

Wenn es ein obligatorisches Recht ist, d.h. wenn nur zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, dass die ehemalige Eigentümerin dort wohnen bleiben dürfe, so kann der Eigentümer die Sache trotzdem verkaufen. Dass er es womöglich nicht darf, spielt insofern keine Rolle, kann aber zu Schadensersatzverpflichtungen führen. Für den Neueigentümer würde das Wohnrecht (als Pflicht) jedenfalls nicht gelten.

Levay

Hallo,

so pauschal kann man diese Fragen nicht beantworten, man müsste in den Übergabevertrag sehen um festzustellen, welche Klauseln es dort ganz genau gibt. Hatte gerade heute mal wieder eine Minimalfassung vor mir, nach der die Übernehmer eigentlich alles anstellen konnten (sehr zum Leidwesen der damals schlecht beratenen Mandantschaft). Ich achte immer darauf, dass so ein Vertrag die ein oder andere Klausel hat, die den Eltern deutliche Mitspracherechte einräumt. D.h. es führt kein Weg am Fachmann vorbei, der sich den Vertrag im konkreten Fall vornimmt.

Grundsätzlich ist es so, dass (von entsprechenden zusätzlichen Klauseln abgesehen) der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten eines Eigentümers hat, also auch das Grundstück teilen lassen kann um dann Teile zu verkaufen. Die übrigen Geschwister sind einmalig abgefunden worden, und wenn der Vertrag nichts anderes sagt, ist das Thema damit erledigt. Mit der Erlös kann er also auch anstellen was er will. Mit dem kompletten Verkauf ist das so eine Sache. Wenn Muttern sich quer stellt und dort wohnen bleiben will, wird Sohnemann vermutlich Pech haben. Spielt Muttern mit, kein Problem. Ist dann nur die Sache der Gestaltung der entsprechenden Verträge.

Geh mal mit dem Vertrag zum netten Anwaltskollegen, kostet nicht die Welt, aber dann hast Du eine verlässliche Aussage für deinen konkreten Fall. Geht ja schließlich um ganz ordentliche Werte. Da sollte man sich nicht auf Forenbeiträge verlassen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

nur ergänzend zu meinen Vorrednern: Sofern ein dingliches Recht besteht, gilt dieses auch - wie gesagt - für einen potentiellen Käufer. Dieser wird dieses Wohnrecht bewerten und in die Kaufpreisfindung einfließen lassen. Will sagen: Wohnt in einer von 40 Wohnungen ein 90 Jahre alter Raucher mit Wohnrecht, Diabetis und Herzfehler wird der Kaufpreis vermutlich nicht allzu deutlich unter dem Verkehrswert liegen. Wohnt dort jedoch in einer von zwei vorhandenen Wohnungen ein 20 Jahre altes, kerngesundes Mädel, wird der Kaufpreis eher bei der Hälfte des Verkehrswertes liegen.

Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, daß in einem solchen Fall ein gewerblicher Käufer anfängt mit Sterbetabellen und ähnlichem unmoralischen Dingen zu hantieren.

Gruß,
Christian

Danke an alle
Hallo,

erstmal superbesten Dank an ALLE, speziell an Levay. Ich freue mich sehr, das du mir nicht mehr böse bist. Es gab ja mal leichte Diff. hier im Forum.

o.k. dann werde ich das am besten bei dem Notor, der das auch gemacht hat, mal prüfen lassen.

Gruß
Jürgen