Nachmieter in Wohngemeinschaft

Hallo !
Ein Freund von mir wohnt in einer Wohngemeinschaft und will dort nun ausziehen und in unsere WG einziehen.
Er hat für sein Zimmer mehrere Nachmieterkandidaten gefunden. Die anderen Bewohner der WG sind damit einverstanden, daß Sören auszieht und sind auch mit den Nachmietern einverstanden.
Nun ist er zur Vermieterin gegangen, um sich abzumelden und die neue Person einzutragen. Die Vermieterin weigert sich, diesem Vorgang zuzustimmen und meint, wenn einer ausziehen will, dann wird der ganzen WG gekündigt und danach würde sie die Wohnung anderweitig vermieten.
Nun unsrere dringende Frage.
Kann die Vermieterin dieser Kündigung einer Person etwas entgegensetzen, wenn doch nur ein Austausch eines Mieters erfolgt ?? Finanzielle Nachteile hätte sie ja auch nicht.
Wer hat Ahnung und klärt uns schnell auf ?
Grüße, Daniela

Wenn alle Bewohner den Mietvertrag unterschrieben haben, können die verbleibenden Bewohner vom Vermieter verlangen, das sie einen neuen Mieter aufnehmen können. Das gleiche gilt auch, wenn vertraglich festgehalten wurde, das an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde.

Wer als einzelner eine Wohnung anmietet, um über den Umweg von Untermietverhältnissen eine Wohngemeinschaft zu bilden, benötigt dazu die Erlaubnis des Vermieters.Zieht dann einer der Untermieter aus, muss erneut eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Ob der Vermieter dann wiederum zur Erlaubnis zur Untervermietung verpflichtet ist, daran scheiden sich die Gerichte. Eine einheitliche Rechtsprechung dazu gibt es nicht.
Im allgemeinen, ist das Recht gegeben, wenn sich ein darauf gerichtetes Interesse des Mieters herausstellt.

Wenn ersteres zutrifft, ist alles kein Problem.

Gruß
roland

Hallo Roland !

Danke für die Antwort. In diesem Fall haben alle den Mietvertrag unterschrieben. Der Mieter, der nun ausziehen möchte, war beim Vermieter, um diesen von der Kündigung zu unterrichten und die neue Mieterin vorzustellen. Die Vermieterin meint nun, gekündigt werden darf nicht. Wenn einer kündigt, dann kündigt sie der ganzen WG und vermietet dann an eine Familie. Ist die Vermieterin im Recht ??? Kann Sören zwar ausziehen aber nicht kündigen ??? Klingt irgenwie schwachsinnig, weil ein neuer Mieter doch schon gefunden ist ??? Sören soll Mieter bleiben , kann aber für die neue Mieterin einen Untermietsvertrag machen. ???
Danke
Daniela

Hallo Daniela,

wie bereits in meiner Antwort geschrieben, muss in diesem Fall die Vermieterin einen neuen Mieter zulassen, da der Status einer Wohngemeinschaft bereits bei eurem Einzug gegeben war.
Da kann die Vermieterin nichts daran machen.

roland

Hallo Roland !

Hab recht vielen Dank für Deine Hilfe, hat uns sehr geholfen.
Bis dann mal !
Gruß, Daniela