Einführungsbuch Strafrecht, Öffentliches Recht

Hallo liebe Juristen!

Im Oktober beginne ich mein Jurastudium und habe zum Zivilrecht schon ein kurzes Einführungsbuch gelesen (Rainer Wörlen: „BGB AT“). Etwas in diesem Stil und Umfang suche ich nun auch für das Strafrecht und das Öffentliche Recht.

Ich weiß, dass viele Leute sagen, man solle vor Studienbeginn noch keine Bücher lesen, doch ich freue mich so sehr auf mein Studium und mir macht dies Spaß; außerdem lerne ich so schon ein paar Grundbegriffe kennen.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,

Mariella

Ich weiß, dass viele Leute sagen, man solle vor Studienbeginn
noch keine Bücher lesen

Es sagen auch viele Leute, dass die Welt in sieben Tagen erschaffen wurde. Es gibt immer jemanden, der These X vertritt.

Ich kenne das von dir genannte Buch nicht und kann daher keinen Vergleich ziehen. Ich weiß aber, dass es vom Repetitor hemmer Einsteigerskripte zu den einzelnen Rechtsgebieten gibt. Z.B. „Basics öffentliches Recht für Anfänger.“

Im Grunde mag ich hemmer nicht, aber das ist immerhin absolute Einsteigerliteratur. Ansonsten: Wieso nicht „normale“ Lehrbücher? Jedenfalls im Strafrecht wirst du ganz sicher mit dem Allgemeinen Teil beginnen. Kauf dir also z.B. Wessels, Strafrecht Allgemeiner Teil; das kannst du sogar bis zum Examen gebrauchen, und es fängt bei Adam und Eva an.

Levay

Hi,

also ich wuerde - im gegensatz zu levay - fuer Strafrecht die Hemmer Skripte sehr empfehlen. Auch Braunschneider hat mir am Anfang sehr geholfen. Wessels war zwar spaeter nicht zu entbehren, aber am Anfang hab ich da fast nichts verstanden… Ausserdem empfand ich „Die Faelle“ vom Fallag (oder so aehnlich) aeusserst hilfreich.
Klar endet man spaeter bei den komplizierteren Sachen weil sich gewisse Fragen aus den einfachen Buechern einfach nicht mehr erschliessen… aber am Anfang…gleich wessels oder Alpmann und Schmidt scripte - dass war mir zuviel, vor allem wenn Du schon ohne Vorlesungen anfangen willst - Streberin :wink:. Musste einfach mal im buchladen in die hand nehmen… dann merkste schon den Unterschied…

Viel Erfolg!

DM

Hallo,

Auch Braunschneider hat mir am
Anfang sehr geholfen.

Gibt es den immer noch? Also für eine Noch-Nicht-Studentin auf jeden Fall empfehlenswert. Die Dinger sind (waren jedenfalls damals) lustig geschrieben und machten wirklich Spaß und man konnte nebenbei durchaus etwas lernen. Später stellt man dann zwar fest, dass Braunschneider nicht unbedingt die letzte Wahrheit darstellt, aber das ist ja auch nicht schlimm. Meinungsstreite sind ja das halbe Jurastudium.

Den Wessels würde ich hingegen in dieser Situation ganz und gar nicht empfehlen. Ist ein tolles Buch und war zumindest bei uns das Standardwerk Richtung Examen, aber für einen Einsteiger ohne begleitende Vorlesung sicher ziemlich frustrierend.

Gruß vom Wiz

Hallo liebe zukünftige Kollegin!

Ich weiß, dass viele Leute sagen, man solle vor Studienbeginn
noch keine Bücher lesen, doch ich freue mich so sehr auf mein
Studium und mir macht dies Spaß; außerdem lerne ich so schon
ein paar Grundbegriffe kennen.

Auch hier komme ich mit meinem für Laien immer wieder gern erteilten Rat: Uwe Wesel: Alles was Recht ist - Jura für Nichtjuristen.
Das ist lockere Gute-Nacht-Lektüre und für den Studenten eigentlich vollkommen ungeeignet. Für den, der aber noch gar keinen Einstieg gefunden hat, ist es wirklich interessant. Es werden sämtliche Rechtsgebiete angesprochen, man findet am Ende eines jeden Kapitels eine Übersicht über weiterführende Literatur und man hat schon vor Studienbeginn die wichtigsten Urteile in allen Rechtsbereichen ein wenig erklärt bekommen. Also ich hätte mich gefreut, hätte ich das vorher mal in die Hände bekommen.

Da man im Studium eigentlich so mit der Examensvorbereitung beschäftigt ist, dass für die „Basics“ keine Zeit mehr bleibt, empfehle ich schon vorher „Klaus Röhl, Allgemeine Rechtslehre“. Das ist nicht ganz billig, aber meiner Meinung nach sinnvoll.
Aus dem Vorwort:
„Wer das Jurastudium beginnt, steht vor einer erdrückenden Fülle des Stoffes. Deshalb ist es immer wieder überrraschend, wie schnell und sicher ausgebildete Juristen sich mit neuen Rechtsfragen oder gar in fremden Rechtsordnungen zurecht finden. Die übliche Erklärung lautet…Juristen hätten gelernt, juristisch zu denken und verfügten damit über eine besondere Methode…Die Aufgabe der allgemeinen Rechtslehre sehe ich darin, zusammen mit den grundlegenden Methoden juristischen Denkens einen Kernbestand von Rechtsnormen und Rechtsbegriffen zu identifizieren und zu beschreiben.“
Ich würde auf jeden Fall mal in einer gut sortierten Buchhandlung einen Blick hinein werfen. Später wird man für solch allgemeine Darstellungen keine Zeit mehr haben, da die Zeit zum Examen hin davonrennt.
Zu den Hemmer-Skripten hat wohl jeder eine eigene Meinung, ich persönlich habe zwei bis drei Stück (ich erinnere mich an Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht) näher angeschaut und fand sie alle unbrauchbar.

Gruß,

Florian.

off topic …

… doch ich freue mich so sehr auf mein
Studium und mir macht dies Spaß …

das legt sich. :wink:

Schöne Grüße von einem, der es hinter sich hat.

das legt sich. :wink:

Oh ja, das sei noch bestätigt. Das legt sich genau zum Examen.

Levay

das legt sich. :wink:

Oh ja, das sei noch bestätigt. Das legt sich genau zum Examen.

Dann hab ich ja noch mind 4 Jahre Zeit und solange kann ich noch Spaß dran haben… :wink:

Vielen Dank für alle Antworten!

Mariella