Gesetzliche Verzugszinsen

Hallo!

Ich habe gelesen, dass die gesetzlichen Verzugszinsen sich auf 5% bzw.
8% belaufen. Gibt es eine Regel wann 5% und wann 8% fällig sind?
Was wäre in diesem Beispiel der Fall:

Ein Schuldner verpflichtet sich ab März 2006 Verzugszinsen auf den
ausstehenden Betrag zu bezahlen.
Belaufen sich hierbei die Verzugszinsen auf 5 oder 8%?

Wie sehe es aus, wenn der Schuldner jedes Monat eine Ratenzahlung
entrichtet, müssten dann die Zinsen jeden Monat neu berechnet werden,
nämlich auf den noch offenen Restbetrag?

Danke für euere Hilfe.

Ein Schuldner verpflichtet sich ab März 2006 Verzugszinsen auf
den
ausstehenden Betrag zu bezahlen.
Belaufen sich hierbei die Verzugszinsen auf 5 oder 8%?

Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Wie sehe es aus, wenn der Schuldner jedes Monat eine
Ratenzahlung
entrichtet, müssten dann die Zinsen jeden Monat neu berechnet
werden,
nämlich auf den noch offenen Restbetrag?

Ja.

Hallo!

Ich habe gelesen, dass die gesetzlichen Verzugszinsen sich auf
5% bzw.
8% belaufen. Gibt es eine Regel wann 5% und wann 8% fällig
sind?

Die gibt es.

§ 288 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html

Falls es sich nicht um ein Handelsgeschäft handelt und auch sonst keine anderen Zinsen vereinbart sind, sind 5 Prozentpunkte über dem Basizinssatz fällig.

Gruß,

Florian.