Außerordentliche Kündigung

Hallo liebe Experten,

folgendes mögliches Szenario:
seit 7.11. letzten Jahres hat Frau X 1 Jahresvertrag in einem Fitnesscenter.
Seit ein paar Monaten kann Frau X aus gesundheitlchen Gründen nicht mehr trainieren gehen. (starke Schmerzen im Knie)
Jetzt war Frau X endlich beim Orthopäden, dieser hat ihr
auch ein Attest ausgestellt mit folgendem Wortlaut:
"Oben genannte Patientin kann aus orthopädischer Sicht
bis auf weiteres das FitnessStudio nicht besuchen.
Frau X hat dann auch gleich eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Auch diesmal ohne Diagnose.
Jetzt schreiben Sie Frau X folgendes zurück.
"Ihr Kündigungsschreiben vom 24.08.06 ist eingegangen und entsprechend der Kündigungsfrist von drei Montaten zum 06.05.2007* gültig. Vertragsbeginn: 07.11.2005 Laufzeit :12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils 6 Monate.

Wir danken für die gem.Zeitund bedau…
Mit freundlichen Grüßen

* Beilliegendes Attest ist wenig aussagekräftig und kann hier leider nicht verwendet werden. Sollten Sie, wie in Ihrem Schreiben erwähnt, bedingt durch eine Verletzung vorrübergehend kein Trainig durchführen und keine Sauna nutzen können, so benötigen wir eine Bescheinigung, die ART, DAUER und UMFANG beinhaltet. Erst nach Erhalt können wir die Angelegeheit erneut bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Wäre denn so ein Brief des Studios denn so zulässig?
Dürfen die wirklich so ein umfassendes Attest verlangen?
Frau X muß jetzt laut ihres Studios noch fast 10 Monate lang Beiträge zahlen. Obwohl Frau X nicht mehr trainieren kann.

Gruß
La Stella

Vielleicht fällt den Experten die Antwort leichter, wenn du deine Frage aufs wesentliche konzentrierst: Darf ein Fitnessstudio bei einer ausserordentlichen Kündigung wg. Krankheit ein qualifiziertes ärztliches Attest verlangen?

Ich würde auf eine solche Frage antworten: Ja, es darf. Aber:

IANAL
Schorsch

Hallo,

sagen wir es mal so: Die Frage, ob das Studio diese Bescheinigung verlangen kann stellt sich eigentlich nicht. Denn wenn sie nicht beigebracht wird, dann wird die Kündigung nicht akzeptiert werden und das Studio bei ausbleibender Zahlung Klage erheben. Im dann vor Gericht stattfindenden Verfahren wird sich das Gericht ganz sicher nicht auf ein allgemein gehaltenes Attest verlassen, sondern ggf. einen Gutachter bestellen, der dann ein noch viel detailierteres Gutachten erstellen wird. Kommt das Gericht hiernach dann zu dem Schluss, dass das Ergebnis des Gutachtens kein Recht zur außerordentlichen Kündigung hergibt, sind neben den laufenden Vertragskosten auch noch die Kosten des Verfahrens und des Gutachters zu zahlen. Sieht das Gericht die Sache anders, zahlt der Betreiber diese Kosten. Vorauskasse auf die Gutachterkosten wird aber auf jeden Fall zunächst mal der Betroffene leisten müssen, da er ja den Beweis für das Kündigungsrecht bringen muss.

BTW: Ich hatte dieses Jahr mal wieder einen solchen Fall eines meiner Dauermandanten, wo jemand die regelmäßige Kündigungsfrist verpennt hatte und dann den Lauten und auf gesundheitliche Gründe machte. Da wurden dann gleich zwei Uni-Professoren benannt, bei denen man angeblich in jahrelanger Behandlung sei. Ergebnis der Aussage des ersten Profs: Ja, war einmal vor drei Jahren mit unklaren Schmerzen da, habe ich aber nie wiedergesehen. Aussage des 2. Profs: War vor ewigen Zeiten mal da, und wurde wegen minimaler Beschwerden einige Wochen ganz sanft behandelt. Wie die Sache ausging, braucht man wohl nicht weiter ausführen. Die Verfahrenskosten hätte sich der Mann zumindest sparen können.

Gruß vom Wiz

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