Brief per Einschreiben + persönlich mit Zeugen?

Hallo,

ist ein persönlicher Posteinwurf einem Einschreibebrief juristisch gleichzusetzen?

Gruß

Äh… wenn man mal davon absieht, dass manchmal, z.B. bei der Zustellung eines Widerspruchsbescheids im Verwaltungsrecht, ein Einschreiben erforderlich ist (oder eine Zustellurkunde), dann ist das völlig dasselbe. Jedenfalls gilt im Zivilrecht: Eine Willenserklärung geht zu, wenn sie im Briefkasten landet (und sobald mit ihrer Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen zu rechnen ist).

Der Rest sind Beweisfragen.

Levay

Jedenfalls gilt im Zivilrecht:
Eine Willenserklärung geht zu, wenn sie im Briefkasten landet
(und sobald mit ihrer Kenntnisnahme unter gewöhnlichen
Umständen zu rechnen ist).

Gibt es da eine gesetzlich regelnde Grundlage dafür?

http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html

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Gesetzesgrundlage BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html

Super! Danke.