Hallo,
ist ein persönlicher Posteinwurf einem Einschreibebrief juristisch gleichzusetzen?
Gruß
Hallo,
ist ein persönlicher Posteinwurf einem Einschreibebrief juristisch gleichzusetzen?
Gruß
Äh… wenn man mal davon absieht, dass manchmal, z.B. bei der Zustellung eines Widerspruchsbescheids im Verwaltungsrecht, ein Einschreiben erforderlich ist (oder eine Zustellurkunde), dann ist das völlig dasselbe. Jedenfalls gilt im Zivilrecht: Eine Willenserklärung geht zu, wenn sie im Briefkasten landet (und sobald mit ihrer Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen zu rechnen ist).
Der Rest sind Beweisfragen.
Levay
Jedenfalls gilt im Zivilrecht:
Eine Willenserklärung geht zu, wenn sie im Briefkasten landet
(und sobald mit ihrer Kenntnisnahme unter gewöhnlichen
Umständen zu rechnen ist).
Gibt es da eine gesetzlich regelnde Grundlage dafür?
http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html
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