Hallo,
folgende Situation:
Kind A (19 Jahre) lebt bei der Mutter und deren neuem Ehemann im Haus. Kind A macht derzeit das Abi. Kind A bekommt von Ihrer Mutter 40 Euro Taschengeld im Monat.
Kind A hat anspruch auf Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater. Dieser konnte aufgrund dessen das er seit 2004 Hartz 4 Empfänger ist den Unterhalt nicht leisten. Die Mutter erklärte sich damit einverstanden das die Zahlungen ausbleiben und der Vater diese sobald er Arbeit hat oder von der Versicherung (Wegeunfall deshalb Hartz 4, Job verloren da Probezeit) Schmerzensgeld bekommt (noch nicht ausgezahlt) dies in einer Summe zahlt oder halt in Raten abzahlt. Das will die Mutter nun aber im ganzen einklagen, Kind A will das aber nicht da ja eine Vereinbarung (nicht schriftlich) getroffen worden ist über die Rückstände.
Kind A bekommt seit Januar ca. 200 Euro Hartz 4, welches die Mutter jedoch in voller Höhe einbehält bzw. lediglich 40 Euro Taschengeld an Kind A auszahlt.
Nun hat der Vater wieder arbeit und will die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen.
Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Der Vater möchte das Geld direkt an Kind A überweisen, dies will die Mutter jedoch nicht, da das Kind ja „Kosten“ verursacht und diese damit dann gedeckt sein.
Hätte Kind A nicht bereits seit Januar vollen Anspruch auf das ALG 2 gehabt?
Hat Kind A Anspruch auf das Kindergeld?
Kann oder muss sogar der Vater das Unterhaltsgeld direkt an Kind A überweisen?
Kann die Mutter jetzt ohne Einwilligung von Kind A die noch ausstehenden Unterhaltsansprüche von der Zeit bevor Kind A 18 Jahre alt war einklagen?
Muss Kind A, wenn sie den Unterhalt direkt bekommt dann noch sogenanntes „Kostgeld“ an die Mutter zahlen?
Ist es nicht so, das wenn das Kind A 18 Jahre alt sind Vater sowie Mutter, bei der sie ja lebt unterhaltspflichtig sind?
LG hexedei