Unterhaltsleistungen für über 18 jährige

Hallo,
folgende Situation:

Kind A (19 Jahre) lebt bei der Mutter und deren neuem Ehemann im Haus. Kind A macht derzeit das Abi. Kind A bekommt von Ihrer Mutter 40 Euro Taschengeld im Monat.

Kind A hat anspruch auf Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater. Dieser konnte aufgrund dessen das er seit 2004 Hartz 4 Empfänger ist den Unterhalt nicht leisten. Die Mutter erklärte sich damit einverstanden das die Zahlungen ausbleiben und der Vater diese sobald er Arbeit hat oder von der Versicherung (Wegeunfall deshalb Hartz 4, Job verloren da Probezeit) Schmerzensgeld bekommt (noch nicht ausgezahlt) dies in einer Summe zahlt oder halt in Raten abzahlt. Das will die Mutter nun aber im ganzen einklagen, Kind A will das aber nicht da ja eine Vereinbarung (nicht schriftlich) getroffen worden ist über die Rückstände.

Kind A bekommt seit Januar ca. 200 Euro Hartz 4, welches die Mutter jedoch in voller Höhe einbehält bzw. lediglich 40 Euro Taschengeld an Kind A auszahlt.

Nun hat der Vater wieder arbeit und will die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen.

Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Der Vater möchte das Geld direkt an Kind A überweisen, dies will die Mutter jedoch nicht, da das Kind ja „Kosten“ verursacht und diese damit dann gedeckt sein.

Hätte Kind A nicht bereits seit Januar vollen Anspruch auf das ALG 2 gehabt?
Hat Kind A Anspruch auf das Kindergeld?
Kann oder muss sogar der Vater das Unterhaltsgeld direkt an Kind A überweisen?
Kann die Mutter jetzt ohne Einwilligung von Kind A die noch ausstehenden Unterhaltsansprüche von der Zeit bevor Kind A 18 Jahre alt war einklagen?
Muss Kind A, wenn sie den Unterhalt direkt bekommt dann noch sogenanntes „Kostgeld“ an die Mutter zahlen?
Ist es nicht so, das wenn das Kind A 18 Jahre alt sind Vater sowie Mutter, bei der sie ja lebt unterhaltspflichtig sind?

LG hexedei

Hallo,
folgende Situation:

Kind A (19 Jahre) lebt bei der Mutter und deren neuem Ehemann
im Haus. Kind A macht derzeit das Abi. Kind A bekommt von
Ihrer Mutter 40 Euro Taschengeld im Monat.

Kind A hat anspruch auf Unterhaltszahlungen vom leiblichen
Vater. Dieser konnte aufgrund dessen das er seit 2004 Hartz 4
Empfänger ist den Unterhalt nicht leisten. Die Mutter erklärte
sich damit einverstanden das die Zahlungen ausbleiben und der
Vater diese sobald er Arbeit hat oder von der Versicherung
(Wegeunfall deshalb Hartz 4, Job verloren da Probezeit)
Schmerzensgeld bekommt (noch nicht ausgezahlt) dies in einer
Summe zahlt oder halt in Raten abzahlt.
Das will die Mutter
nun aber im ganzen einklagen, Kind A will das aber nicht da ja
eine Vereinbarung (nicht schriftlich) getroffen worden ist
über die Rückstände.

Ab dem 18. Geburtstag ist man volljährig, d. h. die Mutter hat ab diesem Zeitpunkt keine Klagebefugnis mehr. Klagen kann ab diesem Zeitpunkt nur noch Kind A

Kind A bekommt seit Januar ca. 200 Euro Hartz 4, welches die
Mutter jedoch in voller Höhe einbehält bzw. lediglich 40 Euro
Taschengeld an Kind A auszahlt.

Finde ich korrekt, solange die Mutter davon Nebenkosten fürs Haus, Heizung, Strom, Wasser, Essen, Kleidung für Kind A zahlt

Nun hat der Vater wieder arbeit und will die
Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen.

Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Der Vater möchte das Geld
direkt an Kind A überweisen, dies will die Mutter jedoch
nicht, da das Kind ja „Kosten“ verursacht und diese damit dann
gedeckt sein.

Kind A kann bestimmen, wohin der Unterhalt ab dem 18. Geburtstag gehen, für Nachzahlungen aus vorheriger Zeit kann die Mutter bestimmen, wohin

Hätte Kind A nicht bereits seit Januar vollen Anspruch auf das
ALG 2 gehabt?

kann sein, Kind A sollte auf dem Amt nachfragen

Hat Kind A Anspruch auf das Kindergeld?

Solange Kind A im Haushalt der Mutter lebt, bekommt die Mutter das Kindergeld.

Kann oder muss sogar der Vater das Unterhaltsgeld direkt an
Kind A überweisen?

Kann Kind A entscheiden

Kann die Mutter jetzt ohne Einwilligung von Kind A die noch
ausstehenden Unterhaltsansprüche von der Zeit bevor Kind A 18
Jahre alt war einklagen?

ja

Muss Kind A, wenn sie den Unterhalt direkt bekommt dann noch
sogenanntes „Kostgeld“ an die Mutter zahlen?

Wenn der Vater wieder Unterhalt zahlt, wird sicherlich das ALG II gekürzt, wenn Kind A kein Kostgeld abgibt, wovon soll dann die Mutter die Nebenkosten fürs Haus,Heizung, Strom, Wasser und Essen für Kind A zahlen?

Ist es nicht so, das wenn das Kind A 18 Jahre alt sind Vater
sowie Mutter, bei der sie ja lebt unterhaltspflichtig sind?

Grundsätzlich ja, nur wo nix is (ALG II) is auch nix zu holen.
Kind A kann sich einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht holen, damit zum Rechtsanwalt gehen und sich die Rechtslage nochmal genau erklären und ggfs den Unterhalt den die Eltern zu zahlen haben, genau ausrechnen lassen.
Wie die Mutter darauf reagiert…
grüsse
dragonkidd

LG hexedei