Urheberrecht bei Filmausschnitten

Hallo allerseits!

Wenn jemand von einem Kinofilm oder einer TV-Serie eine Szene im Rahmen einer Berichterstattung zeigt, inwiefern ist er dazu berechtigt? Wieviele Sekunden/Minuten dürfen gezeigt werden?

Dann gibt es Spaßwebseiten, in denen z.B. Szenen von Serien und Filmen mit einer anderen Geschichte umsynchronisiert werden: Kann das als Rechtsbruch gewertet werden?

Viele Grüße,

Mohamed.

Wenn jemand von einem Kinofilm oder einer TV-Serie eine Szene
im Rahmen einer Berichterstattung zeigt, inwiefern ist er dazu
berechtigt? Wieviele Sekunden/Minuten dürfen gezeigt werden?

NEIN, die Erlaubnis muss vorliegen. Egal, wie lange das Zitat ist.

Dann gibt es Spaßwebseiten, in denen z.B. Szenen von Serien
und Filmen mit einer anderen Geschichte umsynchronisiert
werden: Kann das als Rechtsbruch gewertet werden?

Das fällt evtl. unter Satire und kreativer Weiterverarbeitung und ist 1. erlaubt und kann 2. ein neues Werk mit eigenem Urherberrecht erzeugen. (z.B. Spaceballs).

Gruß

Stefan

Wenn jemand von einem Kinofilm oder einer TV-Serie eine Szene
im Rahmen einer Berichterstattung zeigt, inwiefern ist er dazu
berechtigt? Wieviele Sekunden/Minuten dürfen gezeigt werden?

NEIN, die Erlaubnis muss vorliegen. Egal, wie lange das Zitat
ist.

Ich finde im deutschen UrhG, insb. im §50, keinen Anhaltspunkt, der Filmwerke wesentlich anders stellen würde als Musik- und Sprachwerke, die selbstverständlich auch in Nachrichtensendungen zitiert werden dürfen.

Gruss
Schorsch

Stimmt
… in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.“

Gruß

Stefan