Hallo,
jemand hat einem Bekannten beim Umzug geholfen, gegen geringe Bezahlung.
Diese ist nach Monaten noch nicht vollständig bezahlt.
Nun sind aber geringe Beschädigungen beim Helfen entstanden,
der „Auftraggeber“ will jetzt den restlichen Lohn nicht aushändigen.
Darf er das?
Es wäre toll, wenn ihr uns einen Rat geben könnt.
Liebe Grüße
Hallo,
ich denke mal, für die Beschädigungen müsste die Haftpflichtversicherung des Helfers aufkommen? Dann hätte der Helfer auch den Anspruch auf den (vollen) vereinbarten Lohn.
Nur wenn die Versicherung nicht zahlt, kann der Auftraggeber sich auch an den Helfer halten, wenn dieser Schuld war, und einen Teil des Lohnes einbehalten.
So würde ich das sehen.
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ich denke mal, für die Beschädigungen müsste die
Haftpflichtversicherung des Helfers aufkommen? Dann hätte der
Die private Haftpflichtversicherung sicher nicht, denn er hat einen Lohn für die Hilfe bekommen. Eine Betriebshaftpflicht hat der Helfer bestimmt nicht für diese Tätigkeit.
Übrigens: Auch wenn der Helfer kein Geld bekommen hätte, würde die Privathaftpflicht nicht zahlen, denn dann wäre es eine Gefälligkeitshandlung und für die kann man nach gängiger Rechtsprechung nicht haftbar gemacht werden.
Die private Haftpflichtversicherung sicher nicht, denn er hat
einen Lohn für die Hilfe bekommen. Eine Betriebshaftpflicht
hat der Helfer bestimmt nicht für diese Tätigkeit.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Der Lohn ist das eigene, die Schadensersatzpflicht das andere.
Levay
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Der Lohn ist das
eigene, die Schadensersatzpflicht das andere.
Versicherungsmäßig ist das ein Unterschied. Wenn jemand für eine Tätigkeit eine Vergütung erhält, tritt die Privathaftpflicht für einen Schaden, der in Ausübung dieser Tätigkeit verursacht wird nicht mehr ein. Schadensersatzpflicht mag weiter bestehen, aber Deckung durch die Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Jetzt wäre eine Betriebshaftpflichtversicherung vonnöten.