Arztrechnungen im nachhinein stellen?

Hallo forum,

angenommen man war bei einem Arzt oder Heilpraktiker im Nov. letzten Jahres in Behandlung und bekommt zu einer damals schon bezahlten Rechnung jetzt! eine zweite Rechnung über Laborkosten, Untersuchungen etc. die in der ersten Rechnung anscheinend nicht berücksichtigt wurden. Muß man diese neue trotzdem Rechnung bezahlen?

Danke im voraus

Gruß

Hallo Polo,

anscheinend nicht berücksichtigt wurden. Muß man diese neue
trotzdem Rechnung bezahlen?

Ja, das muß man. Der Arzt darf meines Wissens noch nach zwei Jahren eine Rechnung schicken (allerdings auch nicht viel später). Ich bin mir nicht sicher, ob beim Arzt die normalen Fristen des BGB gültig sind oder ob es im ärztlichen bereich andere Fristen gibt, spielt in Deinem Fall aber keine Rolle, denn die Rechnung, die Du bekommen hast, ist in jedem Fall gültig.

Solltest Du privat krankenversichert sein, ist diese Rechnung auch grundsätzlich erstattungsfähig.

Gruß

Nordlicht