Was kann Herr A. nun tun?

Hallo

Folgender Fall:

Herr A. hat ein Handy mit einem Handyvertrag bei dem Anbieter O.

Nun kriegt er seit 10 Tagen ständig SMS mit einer Nachricht, das ein Handyfinder (handyfinder ist ein teil auf der homepage des Providers, mit dem man sein handy orten kann, sofern man es verloren hat oder es gestohlen wurde) sein Handy gesucht hat.

Ein Anruf bei dem Anbieter O. brachte folgendes:

Es muß sich einer Online in sein Benutzerkonto eingeloggt haben mit seinem Paßwort und öfter abfragen wo sein Handy ist (mit anderen Worten, wo Herr A. ist).

Nun möchte Herr A. natürlich nicht nur sein Paßwort ändern, damit diese Person keinen Zugriff mehr hat, sondern wissen, wer diese Abfrage immer macht und dagegen vorgehen.

Was kann Herr A. nun tun?

Nun möchte Herr A. natürlich nicht nur sein Paßwort ändern,
damit diese Person keinen Zugriff mehr hat, sondern wissen,
wer diese Abfrage immer macht und dagegen vorgehen.

Ist das eine rechtliche Frage?
Eventuelle Logfiles wird der Anbieter wohl nur auf gerichtliche Aufforderung heruasgeben (einfach danach fragen wurde ja wohl schon probiert).
Ob das den Aufwand wert ist - insbesondere wenn kein Schaden entstanden ist?
Ob überhaupt eine strafrechtlich verfolgbare Tat vorliegt, wäre auch erst zu klären…

LG
Stuffi

Nun möchte Herr A. natürlich nicht nur sein Paßwort ändern,
damit diese Person keinen Zugriff mehr hat, sondern wissen,
wer diese Abfrage immer macht und dagegen vorgehen.

Ist das eine rechtliche Frage?

Ich glaube auch, dass das eher eine IT Frage ist. Wenn Du sagst, wie man technisch „diese Person“ herausbekommt, dann kann dir sicherlich jemand auch sagen, wie Du das rechtlich erreichen kannst.

Ob das den Aufwand wert ist - insbesondere wenn kein Schaden
entstanden ist?

Ich dachte, so ne Anfrage kostet Geld. Wenn das so ist, dann ist wohl auch ein Schaden entstanden.

Ob überhaupt eine strafrechtlich verfolgbare Tat vorliegt,
wäre auch erst zu klären…

Mir fallen da auf Anhieb ein paar Dinge die durchaus mal geprüft werden könnten:
§ 202a StGB Ausspähen von Daten - weil er sich ja wohl „eingehackt“ hat.
§ 263 StGB Betrug - indem er die Anfragen startet und damit Kosten verursacht.
§ 263a StGB Computerbetrug - weil er das ganze ja mit einem Computer macht.