Wilde Ehe

Hallo zusammen,
bin neu und möchte mich gleich mit einer Frage an Euch wenden.
Stellt Euch folgendes Szenario vor: Mann und Frau leben zusammen. Sind aber nicht verheiratet. Jeder der beiden Partner hat Kinder.
Jetzt möchten die folgendes vereinbaren.

  1. Gegenseitige Vertretung im Krankheitfall, der Arzt soll und muß dem Partner Rede und Antwort stehen. Und die Entscheidungen akzeptieren.
    (Patientenvollmacht, Patientenerklärung oder wie auch immer das heissenmag) Soll halt umfassend gelten.

  2. Jeder der beiden Partner soll auch bei Verhindertsein des anderen Partners finanzielle Problemstellungen erledigen können.
    Aber nicht gleich Haus und Hof verkaufen und nach Südamerika auswandern.

Wohin kann man sich da wenden ?
Was mussen die beiden beachten ?
Gibt es schon gute praktikable Vorschläge?
sampleman

Hallo,

so blöde es klingen mag, aber mit dem Gang zum Standesamt ist man alle diese Sorgen (und viele weitere) los, weil man dann auf den großen grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie mit allen dafür seit inzwischen über hundert Jahren geschaffenen Gesetzen nebst Rechtsprechung, … zurückgreifen kann. Der dagegen oft erhobene Einwand der hohen Kosten bei Scheidung zieht auch nicht, da man in diesem Fall nur vorher abschätzen kann, was auf einen zukommt, im anderen Fall die Sache unkalkulierbar ist. Dafür erhält man aber z.B. massive Vorteile im Erbrecht. D.h. sollte einem der beiden etwas passieren, dann ist ohne Testament der andere überhaupt nicht erbberechtigt. Mit Testament hat er den minimalen Freibetrag von € 5.200-- und steigt dann gleich mit 17% Erbschaftssteuer und deutlicher Progression ein. D.h. spätestens wenn es um eine Immobilie geht, ist das Wahnsinn. Und die Notlösung, dann an die leiblichen Kinder zu vererben ist auch mit massiven Problemen belastet.

Dies vorweggeschickt, die eigentliche Antwort: Durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ggf. Testament kann man sich für den Notfall schon recht gut absichern. Problematisch ist immer die Sache mit dem Sorgerecht für die nicht leiblichen Kinder. Was die Finanzen angeht, so hilft eine Bankvollmacht für die gegenseitigen Konten, bzw. es können auch gemeinsame Konten geführt werden. Zudem kann man auch eine Vollmacht für die „Geschäfte des täglichen Lebens“ aufsetzen. Darüber hinaus muss man sich den konkreten Fall sehr genau ansehen um ggf. weitere Dinge zu veranlassen. Ansprechpartner hierfür ist der nette Anwaltskollege.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

Danke für Deinen Antwort. Heirat gut und schön - aber wer einmal Hab und Gut bis aufs letzte Hemd verloren hat, der scheut die Heirat wie der Teufel das Weihwasser.
Schwiegervater meinte lakonisch: hätsdese halt früher rausgeschmissen…
Und heute ist halt alles nicht mehr so einfach wie mit 20. Da war ich wohl etwas zu blauäugig.
mfG
sampleman

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Hallo,

Danke für Deinen Antwort. Heirat gut und schön -
aber wer einmal Hab und Gut bis aufs letzte Hemd verloren hat,
der scheut die Heirat wie der Teufel das Weihwasser.

Es ist aber ein Irrglaube, dass man dieser Gefahr durch Vermeidung einer Heirat entgehen könnte. Ganz im Gegenteil! Mangels üblicherweise nicht bestehender rechtlicher Grundlage kann die Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft weit teurer und von den Auswirkungen auf die Beteiligten weit dramatischer ausfallen. Und gerade im Erbrecht erlebe ich leider immer wieder menschliche Tragödien unvorstellbaren Ausmaßes bei unverheirateten Paaren.

Nehmen wir nur mal den Fall, dass der überlebende Partner gar nicht im Grundbuch eingetragen war und mangels Testament nicht Erbe wurde. Oder denken wir an die Steuerlast des Testamentserben in Steuerklasse III der keine Chance hat die ererbte Immobilie (in die er selbst ggf. schon viel Geld und Arbeit gesteckt hat) zu halten. Bei einem ganz durchschnittlichen Einfamilienhaus (ohne Berücksichtigung sonstigen Vermögens), kommen da schnell € 30.000,-- und mehr zusammen. Toll, wenn dann der überlebende Partner ggf. nicht in der Lage ist zu arbeiten, weil er Kinder zu versorgen hat. Für den ehelichen Partner wäre die Immobilie steuerfrei ererbbar gewesen.

Also wenn man mal nur um die nächste Ecke denkt, sind die Risiken einer Ehe spätestens dann gegenüber den Risiken einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu vernachlässigen, wenn Immobilieneigentum gebildet wird und nicht jeder Partner für sich wirtschaftlich alleine in der Lage wäre, dieses zu halten.

Gruß vom Wiz