Onlineshop: Müssen AGB der Lieferung beiliegen?

Hallo liebe Gemeinde,

in einem Onlineshop müssen vor dem Kauf per „Häkchen“ die AGB und das Rückgaberecht bestätigt werden, beides bekommt der Kunde auch noch einmal per eMail zugeschickt. Muß der Verkäufer dem Kunden die AGB trotzdem noch einmal in Paierform mit der Lieferung zukommen lassen? Das Rückgaberecht steht mit auf der Rechnung - es geht also nur um die AGB.

(die Frage stellt sich mir aus dem Grund, da ja AGB eigentlich nicht gesetzlich vorgeschrieben sind)

Dankende Grüße

CEA

§305 BGB

Muß der
Verkäufer dem Kunden die AGB trotzdem noch einmal in Paierform
mit der Lieferung zukommen lassen?

Nein, §305 BGB schreibt nur vor das der Kunde „in zumutbarer Weise“ vor Vertragsschluß Kenntnis über die AGB erlangen muss.

Im Gegenteil, sie dürfen zwar beiliegen, doch entfaltet das keinerlei Wirkung mehr, weil der Vertrag schon vorher abgeschlossen wurde und die bloße Zurkenntisnahme von AGB kein Einverständnis mit ihnen bedeutet, so dass sie auch nicht Vertragsbestandteil werden.

Levay

Dankeschön!!
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten!

Cea