Opa verteidigt Enkel und Schrebergarten

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Opa will seiner Tochter und den Enkeln ein Abenteuer-Wochenende im Schrebergarten bescheren. Nach einem Grillabend, bei dem er sich seine Biere genehmigt, legt er sich in der Laube schlafen, seine Tochter und deren Kinder - beide im Vorschulalter - schlafen im Zelt.
In der Nacht tummelen sich aber ein paar Jugendliche herum und steigen in die Schrebergärten ein.

Opa wird wach, als seine Tochter lautstark ein paar dieser Einbrecher zu verscheuchen versucht. Er springt auf und verfolgt die verhinderten Einbrecher, aber als er sie stellt, lachen die sich nur kaputt über Opa.

Opa fackelt nicht lange und haut dem Rädelsführer eins vor die Nuss. Das wirkt zwar für die Situation. Aber am nächsten Tag hat Opa eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals.

Hat Opa nun juristisch über die Stränge geschlagen oder nur seine Familie verteidigt? Sind die Biere nun ein Nachteil oder hat Opa sogar Glück, dass er nicht so ganz die Situation einschätzen konnte?

Gruß!

Horst

Na, die Strafanzeige hat er doch ganz zu Recht kassiert.

Das einzige, woran man hier denken könnte, wäre Notwehr. Das setzt aber einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Der Angriff war hier aber schon zu Ende. (Anders höchstens, wenn Diebesgut mitgenommen worden wäre, dann wäre die Tat nämlich noch nicht VOLLendet gewesen.)

Zwar gibt es des Weiteren noch ein Festnahmerecht nach StPO; aber der offenbar sinnlose Schlag ist davon sicher nicht gedeckt. Im Gegenteil, Gewalt bei der Festnahme kann wiederum nur durch Notwehr gedeckt sein (weil nämlich die Gegenwehr des Festgenommenen einen rechtswidrigen Angriff darstellt).

Ach, letztlich bliebe noch Notwehr wegen dauerhafter Beleidigungen. Keine Ahnung, ob das hier so war. Gegenüber Kindern (?) bestehen aber Einschränkungen hinsichtlich der Gebotenheit, so dass es schon wieder schwer wird mit der Notwehr.

Es gilt hier also ethisch wie juristisch, dass beide Seiten Mist gebaut haben.

Levay

Hallo.

Opa wird wach, als seine Tochter lautstark ein paar dieser
Einbrecher zu verscheuchen versucht. Er springt auf und
verfolgt die verhinderten Einbrecher, aber als er sie stellt,
lachen die sich nur kaputt über Opa.

Wo hat Opa sie gestellt? Noch im eigenen Garten? Das könnte eine Verteidigungslinie ergeben …

Hat Opa nun juristisch über die Stränge geschlagen oder nur
seine Familie verteidigt? Sind die Biere nun ein Nachteil oder
hat Opa sogar Glück, dass er nicht so ganz die Situation
einschätzen konnte?

Als betroffener Opa würde ich in etwa folgende Strategie verfolgen :

  • es war dunkel (Schrebergartengelände sind i.a. nicht soo dolle beleuchtet!), deshalb schwer einzuschätzen, ob Erwachsene oder Viertelstarke unterwegs waren;

  • Panikreaktion wegen der Schreie der Tochter;

  • zum Zeitpunkt der Tat war nicht klar, ob Täter bewaffnet (und das war in der Dunkelheit auch nicht zu erkennen);

  • unklar, was bis dahin passiert war

Das alles funktioniert natürlich nur, wenn der genussdotzte Rädelsführer nicht gerade 30 cm kleiner als Opa ist - dann könnte man nämlich mit Recht einwenden, dass nicht von einer abzuwehrenden Gefahr auszugehen war. Die Biere würde ich gar nicht explizit erwähnen - eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit kommt eher nicht in Frage, sonst hätte Opa die Bengels nie gefunden/eingeholt …

*IANAL*
Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

dank euch beiden für die Antworten. Was die Bedrohung anbetrifft, so war es schon so gedacht, dass sie für Opa zumindest subjektiv da war. Es sind also keine Zwerge, sondern recht kräftige junge Burschen, die ihn da verspotten und Opa rechnet jeden Moment mit einer Eskalation, weshalb er die Flucht nach vorn antritt.

Ich frage mich, ob hier ein entschuldigender Notstand nach § 35 StGB vorliegen könnte, zumindest Absatz 2 (irrige Annahme). Wobei ich mich dann allerdings wieder frage, ob und wie Opa den Irrtum vermeiden konnte.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

ich komme gerade aus meiner Examensklausur und bin ein bisschen k.o.; ich hoffe, ich verstehe alles richtig.

Also: Der Opa dachte, er würde bedroht? Wenn er daran glaubte, dass tatsächlich (nicht rechtlich) gesehen die Voraussetzungen für eine Notwehrlage vorlagen, dann ist das ein sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Das hat mit § 35 nichts zu tun, sondern mit § 16 analog, würde aber, wenn es denn so wäre, die Strafbarkeit wegen Schuldlosigkeit entfallen lassen.

Levay

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Off topic
Hallo Levay,

den Stern hab ich dir noch schnell gegeben, bevor ich weg mußte. (Ich weiß, ist nix besonderes…)
Eigentlich wollte ich noch was zur Prüfung sagen, aber wie ich sehe, mußtest du ein (fast) unlösbares Rätsel lösen.

Immerhin hat dir das scheinbar alles Spaß gemacht.
Deshalb einfach nur einen netten Gruß!

Gruß!

Horst

Immerhin hat dir das scheinbar alles Spaß gemacht.

Nee, hat es nicht. Es ist sehr anstrengend, Examensklausuren zu schreiben. Und diese eine Aufgabe war die bislang erste, zu der ich GAR NICHTS schreiben konnte (bzw. NUR etwas völlig Falsches). Aber na ja, morgen kommt die nächste und letzte Klausur, vielleicht kann ich dann ja noch mal zeigen, was ich alles nicht kann :wink:

Levay