Re: sind straßenmarkierungen stvo-zeichen?
Hallo,
habe mich neulich wieder gefragt, als ich ein Auto auf solchen
aufgemalten Streifen am Straßenrand parkten sah, die ja
angeben, dass man genau an dieser Stelle nicht parken
soll/darf.
Aber Frage: sind solche Markierungen auf der Straße
verbindlich, wenn keine entsprechenden Parkverbotsschilder
aufgestellt sind?
Die Frage ist gar nicht mal so einfach zu beantworten. Wenn es sich um eine Markierung nach Zeichen 299, Zickzacklinie mit senkrecht zum Fahrbahnrand verlaufendem Anfang und Ende handelt, ist diese eigenständig zu beachten, weil sie selbst im Katalog der Verkehrszeichen als Fahrbahnmarkierung aufgenommen ist. Auch die Durch die Mittellinien 295/296 bedingten Parkvorschriften (nur wenn 3 Meter Breite bleibt) sind direkt zu beachten.
Oft werden aber auch Verkehrszeichen direkt auf die Fahrbahn gemalt. Diese sind dann nur zu beachten, wenn zusätzlich die herkömmlichen Verkehrszeichen aufgestellt sind, siehe http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau...
Auch gibt es kein "Verkehrszeichenerfindungsrecht" abseits vom Gesetzgeber. D.h. die hin und wieder nur in einzelnen Kommunen anzutreffenden "Sondermarkierungen" sind ebenfalls nicht zu beachten. Schönes Beispiel ist eine Kommune in der ich mal Ärger hatte, weil ich angeblich auf einem Radweg geparkt hatte. Dieser sollte durch eine regelmäßig unterbrochene Linie, ca. einen Meter vom Fahrbahnrand und ein Schild am Anfang und Ende (mehrere Kilometer mit diversen Einmündungen, ohne Schilderwiederholung) markiert sein. Auf meine Aufforderung, mir in der StVO dieses Regelung nachzuweisen kam dann nichts mehr.
Gruß vom Wiz