Liebes Forum;
folgendes Problem:
Ein 11jähriger Sohn hat eigenmächtig bei einer I-Net Firma
einen Vertrag abgeschlossen. Diese Firma - mit Sitz
in der Schweiz - informiert monatlich über die (angeblich) besten
Produktproben, Gutscheine und Gewinnspiele für den „lächerlichen“
Jahresbetrag von 96 Euro. Genau als die 14 Tage Kündigungsfrist
vorbei waren, kam eine Mail von dieser Firma, in der mitgeteilt wurde,
dass man sich für den Service von „XXX“ entschieden habe.
In einer Antwortmail an die Firma, wurde diese darüber informiert, dass niemals etwas in Auftrag gegeben wurde oder Sonstiges und dass wohl der Sohn der „Übeltäter“ war. Aus diesem Grund wurde um Stornierung des Auftrages gebeten.
Die Firma antwortete wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Sohn hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können.
Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden.
Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn eingegebenem
Geburtsdatum
nicht um den Tag, an dem dieser tatsächlich Geburtstag hat. Ihr
Sohn hat
ganz bewusst ein falsches Geburtsdatum angegebenen, um sich unsere
Leistung zu
erschleichen, da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können.
Da Ihr Sohn beschränkt geschäftsfähig ist, ist er auch in der Lage
die
Rechnung zu begleichen. Dies regelt der so genannte
Taschengeldparagraph.
Welcher besagt, sofern Ihr Sohn Taschengeld bekommt er diese Rechnung
auch
begleichen kann. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den
monatlichen Beitrag, welche bei 8 Euro liegt.
Sofern Ihr Sohn den Rechnungsbetrag nicht auf einmal begleichen kann,
wie es
in den AGB angegeben ist, so haften Sie für Ihren Sohn.
Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen
Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.
Wie kann man sich wehren? Ist das alles rechtens?? ???
Herzlichst
H. F.