Internetverträge durch Kinder abgeschlossen

Liebes Forum;
folgendes Problem:

Ein 11jähriger Sohn hat eigenmächtig bei einer I-Net Firma
einen Vertrag abgeschlossen. Diese Firma - mit Sitz
in der Schweiz - informiert monatlich über die (angeblich) besten
Produktproben, Gutscheine und Gewinnspiele für den „lächerlichen“
Jahresbetrag von 96 Euro. Genau als die 14 Tage Kündigungsfrist
vorbei waren, kam eine Mail von dieser Firma, in der mitgeteilt wurde,
dass man sich für den Service von „XXX“ entschieden habe.
In einer Antwortmail an die Firma, wurde diese darüber informiert, dass niemals etwas in Auftrag gegeben wurde oder Sonstiges und dass wohl der Sohn der „Übeltäter“ war. Aus diesem Grund wurde um Stornierung des Auftrages gebeten.

Die Firma antwortete wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Sohn hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können.

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden.
Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn eingegebenem
Geburtsdatum
nicht um den Tag, an dem dieser tatsächlich Geburtstag hat. Ihr
Sohn hat
ganz bewusst ein falsches Geburtsdatum angegebenen, um sich unsere
Leistung zu
erschleichen, da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können.

Da Ihr Sohn beschränkt geschäftsfähig ist, ist er auch in der Lage
die
Rechnung zu begleichen. Dies regelt der so genannte
Taschengeldparagraph.
Welcher besagt, sofern Ihr Sohn Taschengeld bekommt er diese Rechnung
auch
begleichen kann. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den
monatlichen Beitrag, welche bei 8 Euro liegt.

Sofern Ihr Sohn den Rechnungsbetrag nicht auf einmal begleichen kann,
wie es
in den AGB angegeben ist, so haften Sie für Ihren Sohn.

Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen
Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.

Wie kann man sich wehren? Ist das alles rechtens?? ???

Herzlichst

H. F.

Soweit der Fall nach deutschem Recht zu beurteilen ist, wovon ich ausgehe, gilt Folgendes:

  1. Das „Erschleichen“ erfüllt hier womöglich den Tatbestand des Betruges, was irrelevant ist, weil ein 11-Jähriger schuldunfähig ist.

  2. Der Vertrag ist wegen der Minderjährigkeit schwebend unwirksam gewesen und jetzt - durch den Wunsch zu „stornieren“ - endgültig unwirksam.

  3. Der Taschengeldparagraf hilft dem Anbieter aus verschiedenen Gründen auch nicht weiter. Erstens ist das nur ein Sonderfall der Einwilligung und keine Generalermächtigung; zweitens steht in § 110 BGB ganz klar drin, dass der Vertrag erst durch „Bewirken“ der Leistung gültig wird, d.h. durch das Bezahlen. Er verpflichtet aber nicht zur Zahlung, das ist ein häufiges Missverständnis.

  4. Die Eltern sind nicht Vertragspartner geworden.

  5. Die Eltern „haften“ nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Selbst wenn das so wäre - das müsste die Schweiz hier beweisen -, müsste aber eben auch ein Schaden entstanden sein. Der liegt aber nicht im Erfüllungsinteresse, d.h. der Rechnungsbetrag muss auf gar keinen Fall beglichen werden.

  6. Die Leute haben vom deutschen Recht entweder keine Ahnung oder sie verschleiern die Wahrheit absichtlich.

Levay

OT + bitte als FAQ

  1. Die Leute haben vom deutschen Recht entweder keine Ahnung
    oder sie verschleiern die Wahrheit absichtlich.

Ich tippe auf letzteres, weil viele Leute eben keine Ahnung von ihren Rechten (und Pflichten) haben. Ich glaube oft genug kann man die Leute genug einschüchtern, dass sie dann doch zahlen.

Ich finde du hast einen sehr guten Artikel geschrieben, der vielleicht - zum Thema „Minderjähriger schließt einen Vertrag ab“ - etwas abgewandelt als FAQ übernommen werden sollte.

Grüße,
Sue