Nach langem googeln hab ich leider nichts gefunden. Meine Frage:
Wo finde ich Urteile in Strafsachen der Amtsgerichte, möglichst oft aktualisiert?
Auf den meisten Seiten findet man entweder BGH-Urteile oder nur eine kleine Auswahl von Urteilen.
Wichtig sind mir die erstinstanzlichen Urteile für meine Studien.
Sie sollten aber online abrufbar sein, und zwar komplett mit Tatbestand und Entscheidungsgründen.
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, aber mich veranlasst dein Posting zu einem Hinweis: Erstinstanzliche Urteile, insbesondere solche von Amtsgerichten, sind für Studien - jedenfalls für rechtswissenschaftliche Studien - ziemlich unbedeutend. Selbst Entscheidungen von Land- und sogar von Oberlandesgerichten spielen eine untergeordnete Rolle; wenn überhaupt, wird allenfalls mal ein OLG zitiert, ein LG eigentlich so gut wie nie. Und das einzige Amtsgericht, von dem ich in meinem Studium mal gehört habe, war das Amtsgericht Tiergarten.
da wirst Du kein Glück haben. Veröffentlicht wird nur, was Relevanz für die Zukunft hat, und AG-Urteile zählen üblicherweise nicht dazu, denn sie haben keinerlei Wirkung über den konkreten Fall hinaus. Ausnahmen gibt es hin und wieder da, wo besonders kuriose Dinge entschieden wurden, oder ganz neue Dinge erstmals zur Verhandlung standen, … Aber das sind dann auch eher „zeitgeschichtliche Randerscheinungen“, die in dem Moment an Bedeutung verlieren, in dem sich eine höhere Instanz auch nur einmal des Themas angenommen hat.
Zudem wäre der Aufwand auch vollkommen unvertretbar. Urteile düfen in Deutschland nur anonymisiert veröffentlicht werden, und ich möchte nicht wissen, wieviel strafrechtliche AG-Urteile in unserem Land jeden Tag gesprochen werden. Die Gerichte kommen ja schon kaum mit ihrer eigentlichen Arbeit nach. Wenn man dann jetzt auch noch jeden Kleinkram für eine Veröffentlichung aufbereiten müsste, würde unser Rechtssystem vermutlich zusammenbrechen.
Gar nichts zu halten ist zudem von einer bestimmten Form von Gerichtsjournalismus, der immer wieder eigene Leitsätze aus untergerichtlichen Urteilen erstellt und dann in Boulevardmedien als letzte Wahrheit verkauft und Leute damit in die Irre lenkt. Klassisches Beispiel ist ein Urteil, was immer wieder gerne zitiert wird, wonach Vermieter keine weißen Wände bei Auszug verlangen könnten. Es handelt sich hierbei um ein Urteil des AG Lübeck, um das sich kein sonstiger Richter in Deutschland scheren wird und braucht, und das zudem auch nur eine ganz leicht bläulich abgetönte Farbe für zulässig erachtete. Ich möchte nicht wissen, wieviel Prozesse wegen diesem Mist von Mietern verloren worden sind, die sich daraufhin im Recht sahen, ihrem Vermieter kunterbunte Wände hinterlassen zu dürfen.
Gruß vom Wiz
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