Hallo
Person A hat im Internet eine Kaffeemaschine „Vorführgerät mit 2 Jahre
Herstellergarantie“ ersteigert. Die Maschine kam von Person B mit
Gebrauchsanweisung doch ohne Garantieschein. Garantie ist laut Person B nur durch ihn selber gewährleistet. Da ein Defekt an der Maschine ist, ist die Frage , ob ein Rückgaberecht besteht.-----------------------------------------------------------------------
Hallo,
soweit mir bekannt besteht beim Kauf per Internet vom Händler ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen (evtl. fällt eine Gebühr an, wenn man das Gerät schon benutzt hat). Je nachdem könnte man diese Bestimmung nutzen, auch wenn eigentlich ein Defekt vorliegt.
Wenn die 14 Tage vorbei sind, ist es genau so, als hätte man das Gerät im Laden um die Ecke gekauft. Dass heißt, Rückgabe ist nicht mehr so einfach möglich, man muss dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung geben (Reparatur).
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam
Wo kann ich nachlesen, dass generell 14 Tage Rückgaberecht bestehen? Ist das Kaufdatum oder das Lieferdatum entscheident?
Gruss Veronika
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Wo kann ich nachlesen, dass generell 14 Tage Rückgaberecht
bestehen?
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Ist das Kaufdatum oder das Lieferdatum
entscheident?
Lieferdatum.
Grüße,
Sue