Es wurde ein Erbvertrag geschlossen zwischen dem Erblasser und seinen drei Kindern über das Erbe an der Eigentumswohnung des Erblassers.
Ein Kind hat die beiden anderen Kinder bei Abschluss des Erbvertrages ausbezahlt und ist somit Alleinerbe der Eigentumswohnung.
Wie ist die Sachlage, wenn dieses eine Kind vor dem Erblasser verstirbt? Vererbt sich sein Erbanspruch an der Eigentumswohnung auf seine Kinder (die Enkel des Erblassers) weiter ist der Erbvertrag bei Vorversterben des Erbens ungültig?
es ist immer schwer eine Aussage zu einem Erbvertrag zu treffen, den man nicht im Original vorliegen hat. Aber wenn zu dem Thema nichts weiter ausgeführt wird, gilt ganz normale Gesamtrechtsnachfolge. D.h. die Kinder des vorverstorbenen Erbes treten in dessen Position ein. Oft gibt es aber auch Klauseln, die gerade dies ausschließen bzw. ausschließen wollen und man müsste diese daher kennen und auf Wirksamkeit überprüfen. Wie gesagt, ohne Vorlage des komletten Vertragen wird das nichts. Nimm das Ding also und lege es einen spezialisierten netten Anwaltskollegen vor.
Gruß vom Wiz
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