Garantie bzw. Gewährleistung nach Insolvenz

Hallo,

Familie A hat vor einem Jahr eine Küche in einem großen Möbelfachgeschäft gekauft.
Damals war noch nicht abzusehen, dass das Möbelgeschäft schließt. es wurde auch kein Hinweis gegeben.

Nach einem halben Jahr schließt das Möbelhaus.

Jetzt nach einem Jahr tritt ein Garantiefall auf.

Wie ist nun damit umzugehen? Tritt nun der Hersteller als Garantiegeber ein oder verfällt die Garantie nach Geschäftsaufgabe?

Gibt es rechtliche Handhaben?

Danke für eure Hilfe.

Jetzt nach einem Jahr tritt ein Garantiefall auf.

Wie ist nun damit umzugehen? Tritt nun der Hersteller als
Garantiegeber ein oder verfällt die Garantie nach
Geschäftsaufgabe?

Hallo,

Garantie kann aber muss nicht einräumen:

  • Der Händler
  • Der Hersteller
    Ersterer ist insolvent, also kann es ja allenfalls noch eine Herstellergarantie geben. Oder eine Kulanzleistung.

Gewährleistung leisten muss:

  • Der Händler
    Aber es müsste ihm nach 6 Monaten bewiesen werden, dass die Ursache des Defekts von Anfang an in der Küche vorhanden bzw. angelegt war.
    Selbst wenn das möglich wäre, wird der Insolvenzverwalter dann nichts tun und die Forderung zu den anderen nehmen.

Grüße
EK