Anzeigenerstattung nach leichtem Verkehrsunfall?

Hallo

Person B (PB) fuhr Person A (PA) während des Telefonierens am Steuer auf. Glücklicherweise entstand weder Personen- noch Sachschaden
Dennoch überlegt Person PA PB anzuzeigen wegen Handy am Steuer mit Unfallfolge, da PB durchblicken ließ dass dies nicht das erste Mal war.

Frage 1: Geht das im Nachhinein überhaupt noch?
Frage 2: Gibt es daraufhin überhaupt Konsequenzen?

Es ist zwar nichts passiert, aber es hätte nicht viel gefehlt.

Schönen Gruß

Ich habe jetzt keine direkt qualifizierte Ahnung davon, aber da es noch keine Antwort gab, versuche ich es.

Frage 1: Geht das im Nachhinein überhaupt noch?

Sicher, Anzeige erstatten geht immer (außer bei verjährung)

Frage 2: Gibt es daraufhin überhaupt Konsequenzen?

Wenn es bewiesen werden kann, sicher ein Ordnungsgeld wegen des ordnungswidrigen Telefonierens. Sicher wäre das ein schwererer Fall, da sogar ein Unfall entstanden ist.