Unterhalt und Kindergeld

Sehr geehrte Wissenden,

Ab dem 18. Lebensjahr hat der Vater von Person A Unterhalt von x1 € (Unterhaltstufe x2 abzüglich die Hälfte des Kindergeldes) gezahlt. Da Person A noch zu Hause bei ihrer Mutter lebt, muss er/sie dort für Lebenshaltungskosten x3 € bezahlen.
Seit Beginn der Ausbildung erhält Person A Netto x3 €. Das heißt, es bleibt ansonsten nichts für andere Ausgaben (z.B. Arzt)

Durch die Ausbldungsmehrbedarfpauschale von ca. 90 €, die jedem Auszubildenden angerechnet wird, habt Person A eine bereinigte Ausbildungsvergütung von x3-90 €
Verstehe ich das richtig, dass Person A dann ein Unterhalt von etwa (x1-x3=) x4 zusteht? Gibt es einen Mindestbetrag, der Person A zusteht?
Wie steht es mit dem Kindergeld? Ich habe gelesen, dass das Einkommen des Azubis, nicht 7188 € im Jahr überschreiten dürfe (das würde Person A nicht, wenn sie einen bestimmten Betrag bzw. weniger von ihrem Vater bekäme). Es ist doch richtig, dass das Kindergeld dem Azubi zusteht und nicht ihrer/seiner Mutter (die es beantragt hat).

Grüße
Icyhands

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