Berliner Testament und erneute Eheschließung

Hallo,

Berliner Testament usw ist klar.
Wie aber wird der Wille des Erstverstorbenen gegenüber Abkömmlingen erfüllt, wenn der überlebende Partner abermals eine Ehe eingeht?

Knfflig, oder?
:wink:

Moin,

Knfflig, oder?

eher nicht. Der Überlebende ist keine Verpflichtung eingegangen, irgendetwas für die Abkömmlinge übrig zu lassen.

Das Berliner Testament soll den Überlebenden vor den habgierigen Abkömmlingen schützen, mehr nicht.

Gruß Ralf

Hi!

Wie aber wird der Wille des Erstverstorbenen gegenüber
Abkömmlingen erfüllt, wenn der überlebende Partner abermals
eine Ehe eingeht?

Naja, der Erstversterbende wird dann einfach eine (durchaus übliche) Wiederverheiratungsklausel in das Testament aufnehmen - dann werden die Abkömmlinge sofort Nacherben, sobald eine erneute Heirat stattfindet.

Gruß,
junglepete