Nachträgliche Zahnarzt-Rechnung

Mister X hat nach einer Zahnbehandlung, die 6 Monate zurückliegt, und für die die Gesamtrechnung ebenfalls vor 6 Monaten erstellt und bezahlt wurde, jetzt eine nachträgliche zweite Rechnung erhalten, weil die erste Rechnung wohl unvollständig war und das erst jetzt aufgefallen ist. Muß diese Rechnung jetzt - ein halbes Jahr später - noch beglichen werden?

Selbstverständlich.

Levay

Hallo,

Mietrecht: Nebenkostenabrechnungsnachzahlung. Mieter bezahlt. Monate später fällt dem Vermieter eine Position auf, die er bei der Abrechnung vergessen hat und schickt sie an den Mieter.
Mieter muss nicht zahlen, da es sich um einen Fehler des Vermieters handelt, den er selber hätte erkennen können.

Ob das auf deinen Fall anwendbar ist, weiss ich nicht.
Wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, würde ich einen Anwalt konsultieren. Hier wirst du keine endgültige Antwort finden.

Gruß
Rocco

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Selbstverständlich.

Levay

Das nützt mir jetzt ohne Erklärung gar nichts.

Das nützt mir jetzt ohne Erklärung gar nichts.

Hm, ich habe nicht gewusst, dass du eine Erklärung haben willst. Mir ist auch nicht ganz klar, was du erklärt haben willst. Du hast einen Vertrag, also musst du deine vertraglichen Pflichten erfüllen. Du hast keinen Grund genannt, der dafür sprechen würde, dass dem nicht so sein sollte. Mir ist vielleicht einfach dein Problem nicht klar geworden. Was könnte denn dagegen sprechen, dass du bezahlen musst?

Levay

Hallo.

Dagegen, diese Zahnarzt-Rechnung zu bezahlen, spricht, daß ich die endgültige Rechnung, die mit dem Kostenvoranschlag auch harmonierte, bereits vor einem halben Jahr bezahlt habe. Wenn Du Dein Auto reparieren lässt und nach einem halben Jahr schreibt Dir die Werkstatt, daß Du nun doch noch 500 Euro bezahlen sollst, weil sie sich damals geirrt hatten, würdest Du Dich doch auch wundern.

Das nützt mir jetzt ohne Erklärung gar nichts.

Da gibt es auch nichts zu erklären. Du hast eine Leistung erhalten und die mußt Du bezahlen. Sei froh, dass die Rechnung erst nach 6 Monaten gekommen ist, sonst hättest Du früher zahlen müssen.

Was erzählst Du denn da? Ich habe die Zahnarzt-Rechnung schon beglichen im Januar. Du hast nicht gründlich gelesen, dann brauchst Du auch keine unfreundlichen Kommentare abgeben. Außerdem bist Du ja wohl nicht Levay.

Hallo,

ob der vertragliche Anspruch besteht, ist hier eine reine Tatsachenfrage, die dir hier niemand beantworten kann. Allein die Tatsache, dass ein Posten in der ersten Rechnung nicht aufgeführt wurde, spielt keine Rolle. Auch spielt es keine Rolle, wenn der endgültige Rechnungsbetrag nicht dem Kostenvoranschlag entspricht.

Levay