wie alle peinlichen Fragen beginnt meine auch so: Ein Freund von mir hat einen Handwerksbetrieb, der jetzt die Adresse innerhalb des Ortes gewechselt hat (die Rufnummer ist gleich geblieben).
Jetzt stellt er fest, daß sein Eintrag in dem zeitgleich erschienenen Telefonbuch (das Ö) nur seine Faxnummer, nicht jedoch seine Telefonnummern zeigt.
Kann er Schadensersatz fordern ? Wenn ja wieviel ? Oder geschieht es ihm bei einer solchen Frage erst recht, daß er keinen korrekten Eintrag bekommen hat ?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Telefonbuch verbindlich ist. Die Nummern wechseln doch ständig und das Papier ist geduldig. Damit ist schon mal jeder Anspruch auf Schadensersatz vom Tisch. Es sollte nur sicherstellen, daß die telefonische Auskunft die richtige Nummer parat hat.
wie alle peinlichen Fragen beginnt meine auch so: Ein Freund
von mir hat einen Handwerksbetrieb, der jetzt die Adresse
innerhalb des Ortes gewechselt hat (die Rufnummer ist gleich
geblieben).
Jetzt stellt er fest, daß sein Eintrag in dem zeitgleich
erschienenen Telefonbuch (das Ö) nur seine Faxnummer, nicht
jedoch seine Telefonnummern zeigt.
Er soll mal im Vertrag, den er für den Telefonneuanschluß unterschrieben hat, nachschauen, welche Option (welche Rufnummern angezeigt werden) angekreuzt wurde.
Ansonsten: Die nächste Ausgabe abwarten…
Kann er Schadensersatz fordern ? Wenn ja wieviel ? Oder
geschieht es ihm bei einer solchen Frage erst recht, daß er
keinen korrekten Eintrag bekommen hat ?
Wegen so einer Kleinigkeit Schadenersatz ?? Sind wir in Amerika ??
in grauer Vorzeit habe ich mir mal die AGBs der Telekom angesehen. Soweit ich mich erinnere haften die nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wenn als durch einen normalen Fehler eine falsche Eintragung gemacht wurde, dann gibt es keine Kohle. Da müßte schon ein böswilliger Mitarbeiter bewußt den Handwerker schädigen wollen, damit es vor Gericht klappt. Also meckern und auf das neue Buch warten.
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