Hallo,
nehmen wir mal an jemand hat folgendes Problem mit einem Onlineversandhandel.
Jemand hat einen Artikel bei diesem Versandhandel bestellt.
Bei der Bestellung hat dieser jemand mit angegeben, das er obwohl nicht angeboten gerne per Nachname kaufen möchte.
Darauf kam die Antwort, das die Bestellung eingegangen sei aber nur wie angegeben per Vorkasse gearbeitet wird.
Kurz darauf eine eMail in der lediglich mitgeteilt wird auf welches Konto er das Geld überweisen sollen. Also nicht einmal eine Rechnung.
Daraufhin hat der „Kunde“ geschrieben das er Vorkasse nicht akzeptiert und deswegen die Bestellung stornieren möchte.
Der Verkäufer ist damit nicht einverstanden und bezieht sich auf das HGB nachdem der „Kunde“ als Firma kein Widerrufsrecht habe.
Auf sein Angebot den Kauf per Nachname abzuwickeln geht der Verkäufer nicht ein.
Jetzt ist es so, das der „Kunde“ zwar eine Firma(Arztpraxis) hat, allerdings sein Hauptgeschäft rein garnichts mit EDV zu tun hat.
Das bestellte Gerät sollte auch nicht in der Firma genutzt werden, sondern privat zuhause, allerdings sollte die Lieferung an die Firmenadresse erfolgen.
Er hat dazu im BGB § 14 Abs. 1 gefunden, der da lautet :
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Demnach denk ich, das der „Kunde“ sehr wohl als Verbraucher gilt und vom gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch machen könnte. Zumal der Widerruf auch noch gleich 1 Tag nach der Bestellung eingereicht wurde.
Der Verkäufer droht dann mit Klage und Anwalt, wobei der Verkäufer ja noch nicht einmal eine Leistung erbracht hat, da er ja erst tätig wird wenn die Vorkassenzahlung geleistet wurde.
Vielen Dank schonmal
Viele Grüße
Dok.