Frage zur Scheidung

Hallo Experten,

mal angenommen Herr X und Frau Y sind verheiratet. Frau Y bekam vor Jahren von Ihrer Mutter 90000 DM als vorzeitiges Erbe ausgezahlt (notariell im Testament vermerkt) Frau Y und Herr X haben das Geld als Teil für ein Haus benutzt (beide stehen als Eigentümer im Grundbuch) , das aber jetzt noch nicht ganz abbezahlt ist. Weiter angeommen Herr X und Frau Y lassen sich nun scheiden und leben bereits im Trennungsjahr.
Frau Y lebt jetzt in dem gemeinsamen Haus und Herr X ist ausgezogen. Herrn X steht ja die Hälfte vom Haus und Grundstück zu.
Was ist aber mit den 90000 DM ?? Steht Herrn X davon auch ein Teil zu (Zugewinngemeinschft) und kann Herr X seiner Frau eine Frist setzen, ihn auszubezahlen wenn Sie das Haus behalten will ?? Und wenn ja, welche Frist gilt als angemessen ??

Vielen Dank für die Tipps…

Gruss Timo

Keine Ansprüche von Mr. X auf die Erbschaft

Was ist aber mit den 90000 DM ?? Steht Herrn X davon auch ein
Teil zu (Zugewinngemeinschft) und kann Herr X seiner Frau eine
Frist setzen, ihn auszubezahlen wenn Sie das Haus behalten
will ?? Und wenn ja, welche Frist gilt als angemessen ??

§ 1374
Anfangsvermögen
(1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört; die Verbindlichkeiten können nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden.

(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.

OK, verstanden, aber…
Hallo.
Vielen Dank, soweit habe ich es verstanden. Aber was ist mit dem gemeinsamen Haus ?? Wenn Frau Y das behalten will, muss sie Herrn X doch auszahlen, oder ?? Gibt’s dafür Fristen ?? Herr X kann doch seinen Teil einfordern…

Gruss Timo

Hallo,

da im Rahmen einer Scheidung ein Anwaltszwang besteht, sind diese Fragen doch eher woanders besser aufgehoben.

Wenn es X darum geht, vorab ein bißchen Stimmung zu machen, wird er vielleicht enttäuscht sein. Die gemeinsamen Gegenstände (hier ja vermutlich je 1/2 Miteigentum) werden vom Gericht verteilt, nach § 1383 BGB auch notfalls ohne Zustimmung des anderen Teils. Das Haus wird nach Lage der Dinge der Y zugesprochen

Es muss nur ein Zugewinn ausgeglichen werden. Also Tilgungen und Wertsteigerungen, aber auch Wertverluste werden geteilt (der X dahingehend „ausbezahlt“, hat das Haus in der Zwischenzeit an Wert stark verloren, weil der Immobilienmarkt im Keller ist und übersteigt das die Tilgungen, bekommt er nichts), die Erbschaft bleibt außen vor.

Grüße

EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Tipps
vielen Dabk für die Tipps.

GRuss Timo