Hallo ihr Wissenden,
im zweiten Weltkrieg oder an dessen Ende sind ja ziemlich viele Dokumente das Opfer von Flammen geworden (auch im heutigen Danzig). So auch viele Geburtsurkunden. Nach dem Krieg haben sich dann viele Überlebende von den Behörden (z.B. in Bayern) bestätigen lassen, dass sie sie sind. Mit dieser Bestätigung konnten sie dann z.B. einen Personalausweis und Reisepass haben, arbeiten, eine Wohnung mieten, heiraten etc.
Kann es wirklich wahr sein, dass zum Erben aber dieses Papier nicht ausreicht (mit dem Argument: Das könnte sich ja jeder besorgen, bzw. besorgt haben) und die originale Geburtsurkunde vorliegen muss?? Und kann es unter diesen erschwerten Bedingungen sein, dass nur 14 Tage zum Beibringen der (wahrscheinlich sowieso überhaupt nicht mehr auftreibbaren) Urkunde eingeräumt werden?
Viele Fragen, ich weiß. Danke vielmals schon mal.