wenn jemand schon länger ALG2 bezieht und den Antrag auf Prozesskostenhilfe (genauer: die Erklärung über die persönl. u. wirtschaftl. Verhältnisse) ausfüllt, dann muß er auch die Angaben zu Bruttoeinnahmen, Abzüge, Vermögen und Wohnkosten machen, oder?
In dem Antrag heißt es: „Wenn Sie laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen und den letzten Bescheid des Sozialamtes beilegen, sind diese Angaben entbehrlich“.
Gilt die Ausnahme etwa auch für Arbeitslosengeld II - Empfänger?
(oder müssen die alles ausfüllen und belegen?)
Bei der Ausfüllung des Antrages hilft gerne und kompetent die Servicestelle jedes Amtsgerichts.