Hallo zusammen!
Obwohl ich schon längere Zeit Mitglied bei WWW bin, ist dies doch meine erste Rechtsfrage.
Wenn also das Brett nicht richtig gewählt sein sollte, bitte ich um Verzeihung.
Nun aber zur Sache.
Mal angenommen, Person P fährt mit seinem Auto über die Autobahn und hat etwas lauter Musik an.
Es käme zu einer Kollision mit einem Vogel, was zuerst nicht bemerkt würde.
Wäre diese Kollision (bei der Polizei, Versicherung, oder ähnliches) meldepflichtig???
Ich denke, ein Wildunfall wäre schon meldepflichtig, oder?
Mal weiter angenommen, es sei kein (großer) Schaden entstanden, außer ein paar Blutflecken und Federn auf/an dem Auto.
Müsste man dies trotzdem melden (evtl. wegen „Wilderei“ oder so)???
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Florian
Hallo.
Ich denke, ein Wildunfall wäre schon meldepflichtig, oder?
Mal weiter angenommen, es sei kein (großer) Schaden
entstanden, außer ein paar Blutflecken und Federn auf/an dem
Auto.
Müsste man dies trotzdem melden (evtl. wegen „Wilderei“ oder so)???
Also, Wilderei läge vor, wenn man den Vogel zwecks menschlichen Verzehrs eingesackt und mitgenommen hätte
.
Als Wildunfall wäre es m.E. nicht einzustufen, wenn ein Spatz, eine Taube o.ä. Unfallopfer wurde - schließlich muss man überfahrene Mäuse auch nicht melden. Es ist davon auszugehen, dass der kollidorene Vogel den Unfall nicht überlebt hat; und Krähen und andere Kameraden entsorgen den Kadaver recht schnell. Bei einem so kleinen Tier ist auch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer gegeben, was bei einer toten Wildsau mitten in der Kurve schon wesentlich anders aussieht.
Anders sieht es aus, wenn ein größeres Tier (sagen wir mal ein Kondor *g*) angefahren wird und zu vermuten ist, dass das Vieh noch lebt. Dann ist die Polizei zu benachrichtigen, die ihrerseits wiederum der zuständigen Revierförsterei Bescheid gibt - vielleicht (ich habe schon mal einen angefahrenen Fux gemeldet und das gleiche Tier dann zwei Tage später verendet hinter der Leitplanke gefunden - möglicherweise war’s aber auch sein Schwager, jedenfalls sah er sich sehr ähnlich).
Will man einen Versicherungsfall geltend machen, empfiehlt sich natürlich immer die Meldung beim Trachtenverein.
Gruß Eillicht zu Vensre
Danke und *
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ausgegangen von der Annahme, der Unfall sei nicht direkt bemerkt worden, könnte ja auch erst „im Nachhinein“ geklärt werden, um welche Art Vogel es sich gehandelt hätte.
Mal weiter angenommen, es müsste sich anhand der „Spurenlage“ für den Laien um einen kleineren Vogel, wie Möwe, Taube oder ähnliches „Gefleuch“ gehandelt haben, wäre also ein Gang zum „Trachtenverein“ nicht nowendig?!
Vielen Dank noch einmal…
Gruß
Florian
Off topic: was ist ein Fux??? owt
))
DM owt
Trachtenverein?
Hi,
Will man einen Versicherungsfall geltend machen, empfiehlt
sich natürlich immer die Meldung beim Trachtenverein.
solange damit der zuständige Revierförster gemeint, nicht etwa Bundeswehr oder Polizei.
Gruß Ralf