Geschäftsführer im Ausland?

Moin Experten,

folgende Frage:

Gibt es irgendwelche Vorschriften, die es einer deutschen GmbH verbieten, ihren einzigen Geschäftsführer im Sitz ihrer englischen Schwesterfirma zu beschäftigen? Dieser GF habe dort seinen Dienstsitz und seinen einzigen Wohnsitz.

Wenn es die gibt: welche sind das?

Wenn es die nicht gibt: gibt es triftige Gründe, die es der Firma trotzdem empfehlen würden, einen GF im Inland sitzen zu haben? Welche wären das?

Für Antworten bedankt sich vorab

Kubi

Wer Rechtsrat erteilen will, sollte nicht andere fragen müssen…

Hallo!

Nach Durchlesen mehrerer deiner Postings hier im Forum überkommt es mich dann doch einmal meine Meinung zu sagen: mich erinnern deine Postings ein wenig an Kommandos preußischer Feldwebel. Wie wäre es einfach mal freundlich zu sein?

Und aus eigennütziger Sicht muss ich sagen ist mir zwar klar, dass wir uns alle an Gesetze halten müssen und auf die Einhaltung des deutschen RBerG wird ja hier geachtet und alle Profis und künftigen Profis (und viele andere) hier halten sich an die Vorschriften. Der eine aus Überzeugung, der andere halt, weil er sich an das Gesetz hält.

Was man allerdings damit erreicht, dass man in einer schon beinahe penetranten Form immer wieder darauf hinweist, außer dass man sich die Leute zum Feind macht, von denen man eigentlich Leben möchte, nämlich potentielle Mandanten, ist mir völlig schleierhaft. Ständig Verbote um sich zu werfen ist sicher keine gute Werbung für den Rechtsanwaltsberuf und Juristen überhaupt.

Gruß
Tom

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Aha, nun, ich gehe nicht davon aus hier Mandanten zu finden. Ich bin hier um Menschen zu helfen, lese auf Kosten meiner zeit diverse Posting, nur um festzustellen, dass jemand gratis seinen Fall en detail gelöst haben will, obwohl es überall steht, dass das hier nicht gehen soll.Ausnutzen und vereimern lasse ich mich nicht, und wnn ich das Gefühl habe, dass ich anderen Leuten kostenlosen umfangreichen Rechtsrat geben soll, oder ihnen eine Hausarbeit schreiben soll, finde ich das mies.

Ich habe eher den Eindruck, dass die Leute, die hier fragen, sich eben gerade einen Anwalt sparen wollen. Soviel zum Thema „Mandantenakquise bei w-w-w“.

Hallo!

Aha, nun, ich gehe nicht davon aus hier Mandanten zu finden.

Du denkst zu kurzfristig. Es geht nicht darum, ob du hier Mandanten kriegst, sondern es geht um das Image. Alle Juristen und angehenden Juristen haben sich hier darum bemüht und bemühen sich, ein gutes Image der Juristen und deren Arbeit zu pflegen, das uns glaube ich auch zusteht.

lese auf Kosten meiner zeit

Das ist ehrlich gesagt dein Problem. Wenn diese so knapp ist, dann wäre es rational ökonomischer auf Fragen, die du nicht beantworten willst, einfach nicht zu atnworten.

nur um festzustellen, dass jemand gratis
seinen Fall en detail gelöst haben will, obwohl es überall
steht, dass das hier nicht gehen soll.Ausnutzen und vereimern
lasse ich mich nicht, und wnn ich das Gefühl habe, dass ich
anderen Leuten kostenlosen umfangreichen Rechtsrat geben soll,
oder ihnen eine Hausarbeit schreiben soll, finde ich das mies.

Wie gesagt, dann schreibst halt nix. Wenn ich keine Zeit habe, schreibe ich auch nix.

Ich habe eher den Eindruck, dass die Leute, die hier fragen,
sich eben gerade einen Anwalt sparen wollen.

Ja das kann sein und ist auch sicher manchmal so. Ich lege jetzt noch eins drauf: es ist auch völlig in Ordnung und ganz normal dass das so ist. Ich weiß nicht warum ich Leuten den Vorwurf machen soll, dass sie sparen wollen? Wie soll ein potentieller Mandant einem Rechtsanwalt jemals das für eine gute Vertretung notwendige Vertrauen entgegenbringen, wenn ein Rechtsanwalt nicht einmal eine solch simple normale menschliche Tatsache versteht?

Natürlich gehört eine gute Leistung auch entsprechend entlohnt - wir leben beide davon. Trotzdem ist in vielen Fällen zuerst einmal geben mehr als nehmen. Ich bin sicher, dass sich der eine oder andere, der bei einem kleinen Problem einmal einen guten Hinweis eines Juristen erhalten hat beim großen Problem sich dann auch an einen Rechtsanwalt wendet. Ich bin mir auch sicher, dass dies bei dem einen oder anderen Forumsteilnehmer der Fall war. Ich bin mir auch sicher, dass bei vielen hier die Hemmschwelle, sich im Falle rechtlicher Probleme an Profis zu wenden, gesenkt wurde oder gefallen ist. Vielen wurde auch klar, dass Anwälte nicht immer teuer sind oder dass vielleicht eine rechtzeitige Investition in eine anwaltliche Beratung besser ist als lange Streitigkeiten danach. Diese Leute sehen sicherlich auch ein, dass sie dafür etwas bezahlen müssen und haben bezahlt. Das ist doch eine Win-Win Situation oder?

Auf der anderen Seite steht aber folgendes: Wäre ich nicht selbst Jurist würde mir ein Berufsstand, der mich bei der kleinsten wenn auch unzulässigen Frage auf der einen Seite mit dem Rechtsberatungsgesetz und gleichzeitig auf der anderen Seite sofort mit der Honorarordnung herwatscht gänzlich suspekt erscheinen - das ist schlecht fürs Image, schlecht für die Rechtsordnung, schlecht für die rechtssuchende Bevölkerung und auch schlecht fürs Geschäft.

Gruß
Tom

Zusatzfrage
Nochmal moin,

erstmal vorab: was Frank Richter mit seiner Antwort aussagen wollte, ist mir schleierhaft. Und auch seine Diskussion mit Tom hat nicht wirklich Klarheit gebracht.

Soviel allerdings ist mir klar geworden: alle hier anwesenden Experten sind offenbar entweder nicht willens oder nicht in der Lage, meine Fragen zu beantworten, warum auch immer.

Aber vielleicht kriege ich ja wenigstens eine Antwort auf diese Frage:

Zu meiner ursprünglichen Frage habe ich aus anderer Quelle einen Hinweis auf §130 OWiG bekommen.Meint Ihr, daß dieser auf den geschilderten Sachverhalt paßt, oder nicht?

Gruß Kubi

PS: Sollte doch noch jemand sich bemüßigt fühlen, auf das Ursprungsposting sachlich antworten zu woolen, möchte ich ihn/sie nicht abhalten…

Mir dämmert’s

dass jemand gratis
seinen Fall en detail gelöst haben will, obwohl es überall
steht, dass das hier nicht gehen soll.

Mir scheint, Du glaubst tatsächlich, daß ich mir einen konkreten Rat für einen Fall holen möchte, in den ich verwickelt bin, wie?

Nun denn, laß dir gesagt sein, daß dem nicht so ist. Im Gegensatz zu den massenhaft vorkommenden Postings dieser Art hier ist es bei mir schlicht so, daß ich von so einer Konstellation (deutsche GmbH mit GF in GB) gehört habe und es mich einfach interessiert, wie das rechtlich aussieht.

Aber wenn Du meinst, hier den wilden Mann spielen zu müssen, bitte schön…

Kubi

Hallo,

Zu meiner ursprünglichen Frage habe ich aus anderer Quelle
einen Hinweis auf §130 OWiG bekommen.Meint Ihr, daß dieser auf
den geschilderten Sachverhalt paßt, oder nicht?

bei Dir geht es um den Geschäftsführer, in 130 OWiG geht es um den Inhaber, also paßt das hier schon mal nicht.

Solange der GF aufgrund bzw. trotz seines Wohnsitzes in der Lage ist, die Geschäfte beider Unternehmen ordnungsgemäß (d.h. gem. Auftrag der Gesellschafter und in Übereinstimmung mit dem HGB und dem GmbHG) zu führen, bestehen aus meiner Sicht gegen die Konstruktion keine Bedenken.

Tatsächlich ist mir mal so ein Fall begegnet, wobei da aber Geschäftsführer = Gesellschafter war, aber das macht hier keinen Unterschied.

Gruß,
Christian

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Danke schön und * (owt)
.