Eine uneheliche Tochter, die bei der Mutter aufgewachsen ist, vom Vater aber regelmäßig Unterhalt bekommen hat, ist nun, mit 20, fertig mit dem Abitur, und will ein Jahr ins Ausland, zum Ferienmachen usw., bevor sie mit dem Studium in Deutschland beginnt. Ist der Vater weiterhin verpflichtet zu zahlen?
Wie ist das, wenn sie mit dem Studium beginnt: Sie kann doch Bafög beantragen. Muß der Vater weiterhin in voller Höhe zahlen?
Vielen Dank für hilfreiche Auskünfte!
Ulla
Hallo Ulla,
Eine uneheliche Tochter, die bei der Mutter aufgewachsen ist,
vom Vater aber regelmäßig Unterhalt bekommen hat, ist nun, mit
20, fertig mit dem Abitur, und will ein Jahr ins Ausland, zum
Ferienmachen usw., bevor sie mit dem Studium in Deutschland
beginnt. Ist der Vater weiterhin verpflichtet zu zahlen?
hier kann ich nichts dazu sagen. Gefühlsmäßig würde ich eher „nein“ sagen, da ein Jahr Ferienmachen nicht zu einer Berufsausbidlung etc. zählt.
Wie ist das, wenn sie mit dem Studium beginnt: Sie kann doch
Bafög beantragen. Muß der Vater weiterhin in voller Höhe
zahlen?
Die Tochter kann und sollte BAFöG beantragen, bei der Antragstellung müssen beide Eltern ihr Einkommen offenlegen (ggf. nur dem Amt gegenüber). Im Bescheid wird dann schon geschrieben, wer wieviel zahlen muss und wieviel ggf. aus Steuergeldern dazugezahlt wird.
Wenn ein Elternteil nicht zahlen will, können Studenten dann sogar das Geld erst als BAFöG erhalten, das Bundesverwaltungsamt (oder wer das heutzutage macht) wird sich dann das Geld schon notfalls auf dem Gerichtswege bei den Eltern holen.
Sollten Eltern soviel verdienen, dass sie deutlich mehr „leisten“ könnten, als der BAFöG-Satz, dann könnte das „Kind“ sogar noch einen Nachschlag verlangen.
Gruß, Karin