Herr A. hat in der Tankstelle Z. eine Dose mit einem Markenbier erstanden. Herr B. wollte diese Dose am nächsten Tag im Autorasthof X. abgeben und sich seine 0,25 € wiederholen.
Jedoch meinte die Kassenkraft Herr S. dieses Pfand nicht bezahlen, die Begründung: Die Dose sei zu sehr beschädigt. Fakt ist das die Dose in einem „nutzenüblichen“ Zustand zurück gehen sollte, jedoch nicht mehr die ursprungsform hatte.
Herr B. hat mal TV das jeder Gewerbetreibende der Doesen anbeiten diese auch zurücknehmen muß, unabhängig davon wie diese zurückgegeben wird.
Kann dies jemand bestätigen?