Widerruf Fernabgabegesetzt - Frage hierzu

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Sep 2006

Hi

es ist ein wirklich fiktiver Fall :)

Kunde bestellt am 01.08.2006 über die Firma 1 einen Handyvertrag mit nem Serviceprovider. Der Vertrag wird dem Serviceprovider erst am 15.08. zur Aktivierung übermittelt sowie dem Kunden seitens des Händlers das Gerät erst am 17.08.2006 samt Sim-Card ausgeliefert.

Geht man vom 01.08. aus wegen dem Widerrufsrecht, so ist der 14.9. das letzte Datum - da aber erst der Vetrag am 15.08. geschalten wird sowie die Ware erst später geliefert wird - welches Datum wird als Grundlage für die 14 Tage gesetzt?!

Grüße
BlueSin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Widerruf Fernabgabegesetzt - Frage hierzu

    § 312d BGB, wenn es ein Fernabsatzvertrag (Definition § 312b BGB) ist.

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