EU-Gerichtshof
Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Sep 2000
Hallo,
wer kann mir der Anschrift des Eu-Gerichtshof helfen.
Wer kann mir sagen, wie das Ritual ist.
Welcher Form die Schrift abgefasst werden muß.
Ansprech- Partner gibt
Hc
Hallo,
wer kann mir der Anschrift des Eu-Gerichtshof helfen.
Wer kann mir sagen, wie das Ritual ist.
Welcher Form die Schrift abgefasst werden muß.
Ansprech- Partner gibt
Hc
Hi Ceng,
logisch (vorausgesetzt, Du meinst tatsächlich den EU-Gerichtshof und nicht etwa den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte):
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Palais de la Cour de justice
Boulevard Konrad Adenauer Kirchberg
L-2925 Luxemburg
Telefon (Zentrale):(352) 4303-1
Telefax (Zentrale):(352) 4303-2600
Telefax (Abteilung Presse und Information):(352) 4303-2500
Wer kann mir sagen, wie das Ritual ist.
Welcher Form die Schrift abgefasst werden muß.
Was meinst Du denn bitte genau damit? Sobald ich mehr weiß, kann ich Dir Genaueres sagen.
Ciao
Tessa
Wünsche Guten Tag. Danke für Fax. Reagiere morgen. Django
Wünsche Guten Tag.
Dir einen Ebensolchen.
Da stürzen sich doch tatsächlich die Experten mit derselben Frage auf den armen Ceng (EuGMR war nämlich auch mein erster Gedanke). Mal schauen.
Danke für Fax. Reagiere morgen.
Ich bin gespannt.
So long
Tessa
Hi Ceng,
logisch (vorausgesetzt, Du meinst tatsächlich den
EU-Gerichtshof und nicht etwa den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte):
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Palais de la Cour de justice
Boulevard Konrad Adenauer Kirchberg
L-2925 Luxemburg
Telefon (Zentrale):(352) 4303-1
Telefax (Zentrale):(352) 4303-2600
Telefax (Abteilung Presse und Information):(352) 4303-2500
ich will über einen Urteil des Amts/ Land/ Oberlandes Gericht beschweren.
Das einen Ziv. Sache ist.
wenn du mir hier zu Info.Geben kannst .
Besten Dank für deine Mühe.
Hc
Wer kann mir sagen, wie das Ritual ist.
Welcher Form die Schrift abgefasst werden muß.
Was meinst Du denn bitte genau damit? Sobald ich mehr weiß,
kann ich Dir Genaueres sagen.
Ciao
Tessa
Hallo Ceng,
ich will über einen Urteil des Amts-/ Land-/ Oberlandesgericht
beschweren.
Momentchen mal, über welches der drei Gerichte willst Du Dich denn nun beschweren?
Grundsätzlich wäre zunächst, sofern der Streitwert über 60.000 DM liegt - gilt also nur für Entscheidungen des Landgerichts (I. Instanz), die in der II. Instanz durch ein OLG entschieden wurden - erst einmal der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Die Chance, daß die Revision überhaupt zur Entscheidung angenommen wird, ist allerdings verschwindend gering und besteht nur, wenn die Sache a) grundsätzliche Bedeutung und b) Aussicht auf Erfolg hat. Das ist bei gerade mal ca. 2 % der Fall. Außerdem prüft der BGH die Urteile aus den Vorinstanzen ohnehin lediglich auf die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung. Sofern Fehler aufgedeckt werden, wird der Rechtsstreit an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.
Eine andere Möglichkeit wäre eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Hier ist allerdings Voraussetzung, daß eines der Gerichte ein Grundrecht oder ein Gesetz verletzt hat (häufig werden Verfassungsbeschwerden wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs eingereicht, weil z. B. vorgeschlagene Zeugen nicht gehört wurden).
Mail mich doch einfach mal direkt an und sag mit Genaueres zu Deinem Fall.
Bis dann
Tessa
Es gibt den "Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft" oder EuGH in Luxemburg, und es gibt den "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" oder EuGMR in Straßburg.
Der EuGH ist oberste Instanz für die Auslegung von EU-Recht, der EuGMR entscheidet über Beschwerden wg. Verletzung von Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Welcher Gerichtshof ist gemeint?