Angenommen, eine Mutter sammelt Pilze und kocht sie für die Familie.
Angenommen, sie hat versehentlich auch giftige Pilze gesammelt.
Angenommen, ein Familienmitglied stirbt an der Pilzvergiftung.
Wird in so einem Fall üblicher Weise Anklage erhoben?
Wie würde die dann lauten? Fahrlässige Tötung?
Es ist eine andere Messlatte ob Dummerchen oder Akademikerin.
So einfach ist es nun auch wieder nicht. Zwar wird im Rahmen der Schuld ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab angesetzt - alles andere wäre ja auch sinnlos -, d.h. aber ja nicht. Wenn du aber andeuten willst, dass die Maßstäbe sowieso äußerst milde sind und hier eine fahrlässige Tötung bei „dummen“ Menschen von vornherein ausscheidet, ist das etwas, dem ich entschieden widersprechen muss.
Falls jemand selbst die Pilze nicht eindeutig identifizieren kann, ist er verpflichtet, fachkundige Auskunft einzuholen? Ist dieses „Wissen“ eine Holschuld?
Immerhin ist allgemein bekannt, dass es Giftpilze gibt …
Was sagt das Gesetz?
Um auf die von mir beschriebene Situation zurückzukehren:
Nehmen wir an, die Mutter habe die Pilze nicht selbst gesammelt sondern geschenkt bekommen und vertraut dem Sammler, dass er die Pilze kennt und nur essbare gebrockt hat.
Wen trifft da die Schuld? Trifft überhaupt wen eine Schuld?
das kommt wohl darauf an, was die polizeilichen Ermittlungen ergeben.
Von gefährlicher Körperverletzung bis Mord - sofern ein Motiv hierfür ersichtlich - wäre alles denkbar.
Ähnlich verhielte es sich bei geschenkten Pilzen. Nur würde hier der „edle Spender“ unter die Lupe genommen.
Viele Grüße
Mara
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das kommt wohl darauf an, was die polizeilichen Ermittlungen
ergeben.
Von gefährlicher Körperverletzung bis Mord - sofern ein Motiv
hierfür ersichtlich - wäre alles denkbar.
Ähnlich verhielte es sich bei geschenkten Pilzen. Nur würde
hier der „edle Spender“ unter die Lupe genommen.
Du gewinnst - trotz der noch frühen Uhrzeit - meinen persönlichen Preis für den falschesten Artikel des Tages.
Wieso denn? Im Großen und Ganzen stimmt es ja, was geschrieben wurde. Die Anklage hängt vom Ergebnis der Ermittlungen ab. Und da ist tatsächlich von Körperverletzung über Körperverletzung mit Todesfolge über fahrlässige Tötung und Totschlag oder Mord alles möglich.
Wieso denn? Im Großen und Ganzen stimmt es ja, was geschrieben
wurde. Die Anklage hängt vom Ergebnis der Ermittlungen ab. Und
da ist tatsächlich von Körperverletzung über Körperverletzung
mit Todesfolge über fahrlässige Tötung und Totschlag oder Mord
alles möglich.
Stichworte: versehentlich, ein Familienmitglied stirbt
Damit scheiden Mord und gefährliche Körperverletzung irgendwie aus, oder?
Maralena hatte offenbar auch das weitere Posting gelesen.
Siehe „Etwas veränderte Situation“.
dann hätte sie auch auf dieses antworten sollen. Dafür haben wir ja schließlich die Baumstruktur und nicht die „in allen anderen Foren werden die Artikel wild durcheinandergekegelt, damit am Ende niemand weiß, wer sich auf was bezieht“-Struktur.