Darf ein Ratsmitglied der Stadt ein Anwalt sein?

Liebe Wissende,

darf ein Ratsmitglied der Stadt auch ein praktizierender Anwalt sein oder darf er in der Zeit der Mitgliedschaft die Praxis nicht betreiben?

Beim Bundestag dürfte er doch so was nicht - oder?

Danke für die Antwort!

Raja

darf ein Ratsmitglied der Stadt auch ein praktizierender
Anwalt sein

Ja

Levay

Hallo,

darf ein Ratsmitglied der Stadt auch ein praktizierender
Anwalt sein oder darf er in der Zeit der Mitgliedschaft die
Praxis nicht betreiben?

Selbstverständlich darf er Anwalt, Steuerberater, Arzt, Kellner oder auch Lumpensammler sein und diese Tätigkeit auch ausüben. Wovon sollte er denn sonst leben? Die Arbeit als Ratsmitglied ist ehrenamtlich und es gibt hierfür nur eine minimale Aufwandsentschädigung, die man besser mal nicht auf einen Stundenlohn runter rechnet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung bemisst sich übrigens nach der Einwohnerzahl und liegt selbst bei anständigen Großstädten nur im Bereich einiger hundert Euro.

Gruß vom Wiz

Besten Dank für die Antwort(en)
Nun bin ich bestens informiert!

Danke

Raja

Hi Raja,

auch während eines Bundestagsmandates muss man die Anwaltszulassung nicht ruhen lassen. Man kann weiter praktizieren.
Allerdings muss ein hauptamtlicher Bürgermeister die Zulassung wegen möglicher Interessenskonflikten ruhen lassen. Ein Stadtratsmitglied darf nur nicht mit abstimmen (evtl. nicht einmal mit beraten), wenn er persönlich - auch als Anwalt - betroffen ist.

Karin

Stimmt nicht so ganz
Hallo Karin,

Allerdings muss ein hauptamtlicher Bürgermeister die Zulassung
wegen möglicher Interessenskonflikten ruhen lassen.

Das stimmt nicht so ganz. Das Problem ist hierbei vielmehr, dass der hauptamtliche Bürgermeister Wahlbeamter ist, also einen Beamtenstatus hat. Für ihn wäre die Arbeit als Anwalt also eine genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung, die er eben ohne entsprechende Genehmigung nicht ausüben darf. Theoretisch (bei meiner Frau passt der Fall 1:1, und angesichts eines oft 16 Stundentages frage ich mich, wann sie noch in der Kanzlei auch nur eine Akte bearbeiten sollte) könnte er bei der zuständigen Kommunalaufsicht eine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragen und dann auch praktizieren, soweit er nicht in Interessenkonflikte gerät und hierunter seine Arbeit als Bürgermeister nicht leidet (zeitliches Engagement).

Normalerweise macht man es dann so, dass die Wahl der zuständigen Anwaltskammer mitgeteilt wird, und dort dann ein Ruhen der anwaltlichen Tätigkeit beantragt wird, was natürlich auch genehmigt wird. So lange die Tätigkeit ruht, darf der Anwalt dann weiter auf dem Schild und Briefbogen stehen, aber eben nicht praktizieren. Auf dem Briefbogen muss auch auf das Ruhen der Tätigkeit hingewiesen werden. Endet das Mandat, wird dies wieder der Kammer mitgeteilt und man darf wieder praktizieren.

BTW: Auch für den Bürgermeister gilt natürlich, dass er im Rat nicht mitstimmen darf, wenn er hierdurch in einen Interessenkonflikt gerät (Gemeinde will für ein Neubaugebiet Grundstücke erwerben, eins davon gehört ihm).

Gruß vom Wiz

Rückfrage
Hallo,

Ein Stadtratsmitglied darf nur nicht mit abstimmen (evtl. nicht
einmal mit beraten), wenn er persönlich - auch als Anwalt -
betroffen ist.

Bist Du Dir da sicher? Immerhin darf auch der Anwohner einer Straße mit abstimmen, wenn diese zur Verkehrsberuhigten Zone werden soll und ähnliches, oder? Und auch der Firmen- oder Geschäftsinhaber darf mit abstimmen, wenn es um irgendwelche Belange geht, die seine Firma betreffen etc., oder irre ich mich da?
Und ist es nicht auch so, dass die Lehrer in den verschiedenen Volksvertretungen sehr wohl mit abstimmen, wenn es ums Bildungswesen geht? Egal, ob Etat, Tarife oder neue Schulgesetze?
Gruß
loderunner

Hallo,

Ein Stadtratsmitglied darf nur nicht mit abstimmen (evtl. nicht
einmal mit beraten), wenn er persönlich - auch als Anwalt -
betroffen ist.

Bist Du Dir da sicher? Immerhin darf auch der Anwohner einer
Straße mit abstimmen, wenn diese zur Verkehrsberuhigten Zone
werden soll und ähnliches, oder? Und auch der Firmen- oder
Geschäftsinhaber darf mit abstimmen, wenn es um irgendwelche
Belange geht, die seine Firma betreffen etc., oder irre ich
mich da?
Und ist es nicht auch so, dass die Lehrer in den verschiedenen
Volksvertretungen sehr wohl mit abstimmen, wenn es ums
Bildungswesen geht? Egal, ob Etat, Tarife oder neue
Schulgesetze?

Hallo loderunner,
eine Betroffenheit schließt die Mitwirkung an der Entscheidung nicht prinzipiell aus. Fast jeder Stadt- oder Kreisrat ist z.B. auch über Straßenbaumaßnahmen betroffen. Zeitweilig kann er dort nicht fahren. Später geht es eventuell zügiger.
Es ist doch gerade gewollt, dass unsere viel kritisierten Politiker alle Probleme auch persönlich kennen.
Kritisch wird es, wenn es bei den Entscheidungen um persönliches Eigentum der Entscheidenden geht. Dann lohnt sich ein Blick in die Gemeindeordnung der Länder.

Ich habe allerdings eine Gegenfrage. Wo darf ein Anwohner über eine Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone abstimmen? Wo entscheiden die Lehrer über die Schulnetzplanung in ihrem Landkreis? Verwechsele bitte nicht eine verbindliche Abstimmung (Bürgerentscheid) mit einer unverbindlichen Befragung.
Grüße
Ulf

In NRW z.B. verweist die Gemeindeordnung an dieser Stelle für die Ratsmitglieder auf die Regeln über das Ehrenamt. Ausschließungsgründe für die Mitwirkung sind in § 31 GO NRW genannt. Nicht mitwirken darf, wer von der Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil haben kann.

Das macht Sinn. Die Ratsherren sollen nicht in ihrem persönlichen Sinne entscheiden, sondern im Sinne der Gemeinde. Nur wer diesbezüglich neutral ist, kann die „richtige“ (d.h. unabhängige) Stimme abgeben.

Levay

Danke! (o.w.T.)
-nix-

Hi Wiz,

zumindest in Bayern wird einem Bürgermeister („kommunaler Wahlbeamter“) die Erlaubnis für einen Nebenbeschäftigung als Anwalt nicht erteilt. Auch wenn es z. B. nur für eine beratende Tätigkeit in einem anderen Ort/Bundesland wäre. Es wird generell auf den Interessenskonflikt verwiesen.
Aber ich gebe dir Recht, dass es zeitlich nicht machbar ist, eine „normale“ Kanzlei nebenberuflich neben dem Bürgermeisteramt zu managen (weiss ich auch aus eigener leidvoller Erfahrung :wink:).

Liebe Grüße

Karin

Hallo,

Kritisch wird es, wenn es bei den Entscheidungen um
persönliches Eigentum der Entscheidenden geht. Dann lohnt sich
ein Blick in die Gemeindeordnung der Länder.

…was levay eins weiter oben treffend beantwortet hat. Das also ist geklärt.

Ich habe allerdings eine Gegenfrage. Wo darf ein Anwohner über
eine Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone abstimmen?

Ich meinte den Fall, dass ein Gemeinderat über eine verkehrsberuhigte Zone in seiner Straße abstimmt.
Dürfte wohl ein Grenzfall sein. Er hat keinen direkten Eigentumsvorteil davon, aber sein Haus könnte im Wert steigen - wenn er es (irgendwann) verkaufen möchte.

Wo entscheiden die Lehrer über die Schulnetzplanung in ihrem
Landkreis?

Ich dachte an die Lehrer in den Landesparlamenten, die nach der Legislaturperiode wieder Lehrer sind und bis dahin über Tarifverträge oder Neueinstellungen, Lehrstundenverpflichtung etc. entscheiden dürfen.

Verwechsele bitte nicht eine verbindliche Abstimmung
(Bürgerentscheid) mit einer unverbindlichen Befragung.

Daran hatte ich gar nicht gedacht, es ging um die gewählten Abgeordneten in Bund, Ländern, Gemeinden.
Aber ich denke, es ist schon ausreichend beantwortet.
Gruß
loderunner