ich habe eine Frage bzgl. der Rechte und Pflichten von Schuldnern während der Abtretungsphase bei einer Verbraucherinsolvenz.
Soweit ich weiß, muß der Schuldner während dieser Zeit mit dem ihm gesetzlich zustehenden Minimum auskommen. Der Rest, sollte es einen geben, wird an die Gläubiger verteilt. Stimmt doch soweit?
Darf der Schuldner aber diese Mittel (sein „Minimum“) nach eigenem Gutdünken verwenden? Darf der Schuldner sich z.B. Haustiere davon kaufen, was ja eigentlich eine „unnötige“ Anschaffung wäre, die womöglich ja Folgekosten verursachen? (Wobei Haustiere wiederum ja auch nicht pfändbar sind …)
Oder ist es vielmehr so, daß die Mittel Zielgerichtet verwendet werden müssen? (Nahrung, Kleidung usw.) und wenn ja, wer kontrolliert dieses, der Insolvenzverwalter?
Sind die Rechten und Pflichten während der Wohlverhaltensphase irgendwo definiert?
Sind die Rechten und Pflichten während der Wohlverhaltensphase
irgendwo definiert?
Ja, in §§ 287 ff. InsO. Der Schuldner tritt alles, was Pfändbar ist, an einen Treuhänder ab. Ohne ein wirklicher Experte zu sein, würde ich mich stark wundern, wollte man ihm auch noch vorschreiben, was mit dem Rest zu geschehen hat.
Mit den Rest, also dem was nicht an den Verwalter abgetreten wird, kann man zwar machen was man will, doch ist da immernoch das problem des „einwandfreien Verhaltens“.
Sollte ein Gläubiger dabei sein, der einem etwas böses will, weil er sauer ist das er auf seine Forderungen verzichten muss (oder auf große Teile davon), könnte es sein das er wenn „unnötiges“ angeschafft wird seine Zustimmung verweigert… Weil das Geld für dieses nicht Lebensnotwendige hätte ja auch zur weiteren Schuldentilgung verwendet werden können.
Streng nach den Buchstaben des Gesetzes ist es egal was der Insolvenz beantragende Verbraucher mit „seiner“ Kohle macht, doch ist er halt doch auf die Zustimmung der Gläubiger angewiesen… Also: Immer Vorsicht walten lassen bis die Insolvenz durch ist und die Schulden getilgt (gelöscht) sind. Einfach auf Nummer sicher gehen, und evtl sogar etwas mehr abgeben / zahlen als man muß, also von weniger als dem nicht pfändbaren Betrag leben.Macht immer einen guten Eindruck, auch wenn nur mal 5 EUR und mal 12,30 EUR sind.
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