Hallo Leute,
habe folgendes Problem:
Herr x bekam von Herrn y per Übergabevertrag ein Haus
mit Wohnrecht für Herrn y. Das ist ein Jahr her.
In diesem Jahr wurde das Haus umgebaut. Erker, neues Badezimmer,
allgemeine Renoviertung, neue Heizung und Kläranlage.
Jetzt will Herr y allerdings ins Altenheim. Muß
Herr x das Haus verkaufen und für das Altenheim aufkommen,
was wird aus dem Geld das Herr x in das Haus investiert hat.
sofern nur das Wohnrecht vereinbart ist, besteht nur dieses. Will der
Rentner das WR nicht mehr, ist das sein Bier, jedenfalls besteht keine
Pflicht zur Zahlung von Altenheimgebühren. Anders wäre es nur, wenn ein
Vorsorgevertrag bzw. Pflegeerklärungen neben dem WR vereinbart sind.
Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag und im Zweifel der Gang zum
Rechtsanwalt, damit dieser mal lesen kann.
Herr x bekam von Herrn y per Übergabevertrag ein Haus
mit Wohnrecht für Herrn y.
Also eine Schenkung?
Jetzt will Herr y allerdings ins Altenheim. Muß
Herr x das Haus verkaufen und für das Altenheim aufkommen,
was wird aus dem Geld das Herr x in das Haus investiert hat.
Kann Herr y das Altenheim aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen bezahlen oder muß das Sozialamt o.ä. einspringen?
Letzteres könnte versuchen, die Schenkung rückabzuwickeln, da erst ein Jahr seitdem vergangen ist.