Wttbewerbsnachteile durch VHS

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Sep 2000

Hallo,

ein grundsätzliches Problem von www.wer-weiss-was.de ist bei bestimmten Fragen, dass man nicht genau weiss, in welche Rubrik man sein Posting stellen soll. Ich tue es jetzt 'mal unter Recht, weil es u. a. auch das Wettbewerbsrecht tangiert.

Warum dürfen Volkshochschulen z.B. EDV-Kurse an Firmen verkaufen, wenn sie doch subventioniert sind und erheblich geringere Preise anbieten können? Dagegen haben Trainingsfirmen, die rein privatwirtschaftlich konstituiert sind, erhebliche Nachteile! In unserer Stadt bezieht sogar die Stadtverwaltung sämtliche PC-Fortbildungen für Mitarbeiter von der VHS, ein m. E. nach nicht zumutbare Verquickung!

Viele Volkshochschulen werben ganz offiziell und offen mit "Firmenseminaren"! Ich dachte, dass ein VHS-Kurs sich an BürgerInnen wendet, die ein geringes Einkommen haben und somit die Möglichkeit zur preisgünstigen Fortbildung erhalten. Aber dass eine VHS sich heute auch Kurse an Firmen verkaufen kann, macht mich ein wenig ungehalten. Grund: Ich bin Leiter eines privatwirtschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstitutes. Wir haben preislich keine Chance im "Wettbewerb". Die Kurse der VHS haben keine schlechte Qualität wohlgemerkt, nur zu einem Preis, mit dem wir nicht mithalten können!

Gibt es dazu Kommentare, Anregungen etc., danke im voraus!

MfG

[Name entfernt]

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Wttbewerbsnachteile durch VHS

    Die privatwirtschaftliche Tätigkeit öffentlicher Einrichtungen ist umstritten.

    Vielleicht sollte man sich hier mal einen auf öffentliches und Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt suchen und klagen?

    Sieht jedenfalls nach einer interessanten Frage aus. Laut Definition dienen Volkshochschulen jedenfalls der Volksbildung, nicht dem Firmen-Service.

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