Selbst Parkgebühren erheben?

Ich hab da mal eine Frage:

Und zwar: Was wäre wenn sich die Bewohner eines Wohnhauses sich mit einer Steuerberaterpraxis und einer Zahnarztpraxis einen gemeinsamen Hof teilen.
Jeder hat „seine“ Parkplätze. Die -als Anwohnerparkplätze-
gekennzeichneten Plätze sind halt auf unserer Seite des Hofes, die
des Arztes und des Steuerberaters sind vor deren Gebäude.
Es sind Schilder angebracht das es sich um private Anwohnerparkplätze
handelt.
Doch ist es echt selten das kein Patient oder Mandant auf diesen Anwohnerparkplätzen parkt. Die Stellplätze durch Absperrungen sichern wäre auch eine Möglichkeit, doch würde auch das wieder Geld kosten und Mühen machen, die sich die Anwohner möglichst sparen wollen, bzw da diese Maßnahmen ziemlich teuer sind nicht vorfinanzieren wollen. Sagen wir mal, weil es ein Neubau ist und alle noch frisch in der Finanzierung stecken.
Abschleppen könnten sie lassen, das ist klar. Doch dann müssten sie
die Kosten übernehmen und hinterher einklagen. Die Anwohner würden zwar zu 100% Recht kriegen, doch hätten sie nur Ärger und lauferei…
Jetzt gibt es aber in der gleichen Stadt einen Rechtsanwalt der sich einen Hof mit der Hauptpost teilt. Auch hier hat jeder seine deutlich
gekennzeichneten Stellplätze (für Post-Kunden und für Mandanten des
Rechtsanwaltes). Dieser Rechtsanwalt verteilt Knöllchen an jeden der
da unberechtigt parkt. Wenn innerhalb von wenigen Tagen nicht die 10
oder 20 Euro überwiesen worden droht er mit Halterabfrage und Klage.
Dies kündigt er auch auf einem Schild an das auf den Platz hängt. Nehmen wir weiter andas es bereits Aufregungen um dieses Vorgehen gab, doch er bekam Recht, und darf das so weiter machen. In einem solchen Fall hätten natürlich alle lokalen Zeitungen darüber berichtet.

Nach welchem Recht dürfte der das? Dürften die beschriebenen Anwohner dieses Privathauses das auch? Damit hätten
sie Ruck-Zuck genug Geld beisammen um zB geeignete Absperrungen
errichten zu können.
Klar, sie könnten uns an diesen (fiktiven) Anwalt wenden, doch würde der ihnen natürlich direkt eine Rechnung stellen…

Weiss jemand was man da tun könnte, wenn es einen solchen Fall gäbe?

Natürlich kann man selbst Parkgebühren erheben. Einfach ein großes Schild aufhängen, auf dem die Bedingungen stehen - z.B. eine Stunde parken für 10 €. Das Schild muss aber so aufgehängt sein, dass der Parkende es auf jeden Fall liest, bevor er parkt.

Dann kann man das gleiche machen wie der Anwalt. Wer nicht zahlt bekommt einen Zettel an die Scheibe mit der entsprechenden Drohung. Was danach kommt, ist aber der gleiche Ärger wie beim Abschleppen.

Hi,

ich bin mir sicher, dass genau so ein Fall (sogar mit einem Anwalt)vor Jahren mal durch die Presse ging - sogar mit Urteil, dass die „Privatknöllchen“ rechtens und auch einklagbar sein.
Ich find’s nur auf die Schnelle nicht :frowning:

Gruß
HaWeThie

Dann kann man das gleiche machen wie der Anwalt. Wer nicht
zahlt bekommt einen Zettel an die Scheibe mit der
entsprechenden Drohung. Was danach kommt, ist aber der gleiche
Ärger wie beim Abschleppen.

Mit dem Unterschied, daß man beim Abschleppen in Vorleistung treten muß, d.h. bei nicht erfolgreichem Vorgehen gegen den Falschparker einen echten Verlust hinnehmen muß.

Gruß,
Christian