Mahngebühren

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Mahngebühren.
Der Fall:
Person X hat eine Mahnung bekommen und diese sofort, aber ohne Mahngebühren, überwiesen. Person X hat vorher keine weitere Rechnung erhalten und von daher auch nicht eingesehen Mahngebühren zu zahlen.
Kurz darauf erhielt die Person ein Schreiben von einem Inkassobüro, indem die Mahngebühren angemahnt werden. Dies natürlich mit erheblichen weiteren Kosten, so sind aus 14,-€ Mahngebühren, über 36,-€ Gesamtgebühren geworden.

Sind Mahngebühren einklagbar?
Wie soll Person X reagieren?

Vielen Dank
Jana

Hallo Jana,
ich würde Dir empfehlen, ohne weitere Verzögerng zu bezahlen. Leider habe ich schon allzu oft erlebt, dass mit der Einforderung von Mahngebühren hohe Zwangsvollstreckungssummen entstanden sind. Ja, natürlich sind sie einklagbar - so wie alle weiteren entstehenden Kosten -, wenn man nicht fristgerecht bezahlt.
Gruss, Eva

Sind Mahngebühren einklagbar?

Einklagbar ist jede Forderung, die berechtigt ist. Ob das hier der Fall ist, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Erforderlich ist, dass die Mahnung geschrieben wurde, als du dich bereits im Verzug befunden hast. Wenn die Mahnung den Verzug erst begründet hat, sind die Mahnkosten Privatvergnügen des Gläubigers.

Levay

Sind Mahngebühren einklagbar?

Wenn sie tatsächlich entstanden sind…

Wie soll Person X reagieren?

hängt davon ab, ob sie tatsächlich entstanden sind…

hängt davon ab, ob sie tatsächlich entstanden sind…

Sich darauf zu berufen, dass Mahngebühren nicht entstanden seien, ist aber eigentlich immer abwegig. Sobald eine Mahnung eines (rechtmäßig berauftragten und zugelassenen!) Inkassobüros rausgeht und die Gebühren nicht offensichtlich VÖLLIG überdimensioniert sind (etwa um ein Vielfaches über dem Rechtsanwalts-Vergütungs-Satz liegen), sind sie auch entstanden und müssen gezahlt werden (§§ 280 Abs 2, 286 BGB) . . .

. . . WENN die o.g. Person X sich im Verzug befand. Das wäre der Fall, wenn sie eine Rechnung bekommen hätte. (Hier gab´s jetzt keine näheren Angaben - aber Rechnungen kann man natürlich auch per eMail bekommen und übersieht diese schonmal.) Sollte X echt keine Rechung bekommen haben, wäre sie/er erst durch die ERSTE Mahnung in Verzug gesetzt worden (wie Levay ganz richtig schrieb) und müsste die Mahnkosten erst ab der ZWEITEN Mahnung zahlen. Natürlich nur, wenn die Forderung auch wirklich berechtigt war.

Nochmal: Fakt ist: Inkassobüros dürfen Mahngebühren ansetzen. Die sind auch manchmal sehr hoch (im Verhältnis zur ursprünglichen Forderung). Dennoch sind sie rechtmäßig und müssen i.d.R. ersetzt werden (s.o.).

*IANAL*
Gruß,
junglepete