Unterhaltszahlungen

Hallo ihr Wissenden, hier eine Problemdarsellung:
Frau X hat mit Herr Y zwei Kinder. Die Kinder leben nach der Scheidung beim Herrn Y. Frau X muß aber kann keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.Sie ist Friseurin und damit Geringverdiener eine Vollzeitstelle gibt es nicht in dem Laden und alle Bemühungen für einen Nebenjob sind bisher erfolglos verlaufen. Herr Y bekommt, aufgrund des Alters des zweiten Kindes den Unterhaltsvorschuß vom Staat. Das große Kind geht rein rechnerisch leer aus. Wenn nun Frau X einen Job findet wo sie mal angenommen nur so viel Unterhalt zahlen könnt, wie Herr Y den Unterhaltsvorschuß bekommt (sagen wir mal 100,-€).
Wie geht dann die Milchmädchenrechnung weiter? Gehen die mal angenommen 100,-€ dann für den Großen drauf oder kann Frau X verlangen das der Staat den Unterhaltsvorschuß einstellt. Oder werden dann die 100,-€ auf beide Kinder aufgeteilt und Herr Y bekommt für den Kleinen meinetwegen nur noch die Hälfte vom Staat, also 50,-€?
Wer kann mit Tips weiter helfen?
Für alle Antworten jetzt schon Danke!
Gabi

Hallo,
Punkt und Komma und Absatz in deinem Postin wären schon mal hilfreich…

Sie ist Friseurin und damit
Geringverdiener eine Vollzeitstelle gibt es nicht in dem Laden

Hier bitte Vorsicht! Frau X ist verpflichtet sich um einen Job Überall zu bemühen, es kann von ihr nach derzeitiger Rechtsprechung ohne weiteres verlangt werden, eine Vollzeitstelle in einem anderen Laden anzunehmen…
Frau X kann sich hier strafbar machen, (§ 170 StGB Unterhaltspflichtverletzung) sollte man ihr nachweisen können, dass sie woanders eine Vollzeitstelle bekommen könnte.

und alle Bemühungen für einen Nebenjob sind bisher erfolglos
verlaufen. Herr Y bekommt, aufgrund des Alters des zweiten
Kindes den Unterhaltsvorschuß vom Staat. Das große Kind geht
rein rechnerisch leer aus. Wenn nun Frau X einen Job findet wo
sie mal angenommen nur so viel Unterhalt zahlen könnt, wie
Herr Y den Unterhaltsvorschuß bekommt (sagen wir mal 100,-€).

-Eher so um die 170 €-

Wie geht dann die Milchmädchenrechnung weiter? Gehen die mal
angenommen 100,-€ dann für den Großen drauf oder kann Frau X
verlangen das der Staat den Unterhaltsvorschuß einstellt. Oder
werden dann die 100,-€ auf beide Kinder aufgeteilt und Herr Y
bekommt für den Kleinen meinetwegen nur noch die Hälfte vom
Staat, also 50,-€?
Wer kann mit Tips weiter helfen?

Wenn Frau X explizit als Verwendungszweck auf den Dauerauftrag draufschreibt „Unterhalt für Kind A“ darf das Jugendamt dieses Geld nicht für Kind B verrechnen.

Ohne Nachweis würde ich jedoch keinen Unterhalt („schwarz“ zahlen)
könnte sein, dass der Vater evtl. Klagt und die Mutter muss dann doppelt zahlen…

grüsse
dragonkidd