Liebe WWWler,
könnte mir ein strafrechtlich bewanderter Jurist bitte kurz erläutern, wie ein solcher (wahrscheinlich nicht seltener) Fall üblicherweise vor Gerichten verhandelt und entschieden wird? Dafür wäre ich sehr dankbar.
Der etwas altersschwache Rentner A und der sportliche Student B geraten wegen einer Nichtigkeit aneinander: A drängelt sich an einer öffentlichen Telefonzelle bei Regen nach vorne, B lässt sich das nicht bieten und drängelt zurück, A beginnt B übel zu beschimpfen, B kontert mit nicht minder netten Wörtern. A fängt daraufhin an, B mit seinem Spazierstock zu schlagen und verursacht blaue Flecken, B fordert A auf das zu unterlassen, A macht aber weiter. B entscheidet sich deshalb für eine gerade Rechte ins Gesicht, bei der Nasenbein, Jochbein und Kahnbein von A brechen. A erleidet außerdem eine Gehirnerschütterung und verbringt mehrer Tage im Krankenhaus. Mittlerweile ist die Polizei eingetroffen und hat die Personalien aufgenommen. Beide Streithähne erstatten nun gegeneinander Anzeige wegen Beleidigung und Körperverletzung. Meine Fragen nun:
Kommt es bei so etwas eigentlich zu einer Verhandlung oder stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein, weil hier ja beide kräftig mitgemischt haben?
Wird B strenger verurteilt, weil er eine wesentlich schwerere Verletzung herbeigeführt hat als A?
Wird A vielleicht gar nicht verurteilt, weil er eine schlimme Verletzung erlitten hat?
Wird B vielleicht gar nicht verurteilt, weil A den Streit angefangen hat?
Gibt es im deutschen Strafrecht so etwas wie eine „Pack-schlägt-sich-Pack-verträgt-sich-Regelung“, nach der der Richter bei einer Schlägerei die Verfehlungen gegeneinander aufrechnet (ja, ich weiß, juristischer kann man es kaum ausdrücken)?
Was würde passieren, wenn A B zivilrechtlich auf Schmerzengeld verklagt?
Danke für ein paar Tipps an einen Rechtsunkundigen!
Grüße,
Matt

