Hallo Experten,
für diverse Bereiche gibt es Kundenzeitschriften, die umsonst in den entsprechenden Läden ausliegen, ob es nun die „Bäckerblume“ beim Bäcker oder die „Apothekenumschau“ bzw. der „Seniorenratgeber“ in der Apotheke ist.
Darf ein Apotheker von jemanden, der ein Exemplar einer solchen Kundenzeitschrift möchte, Geld verlangen (zwei Euro) mit der Begründung, diese Person sei kein Kunde?
Auf der Zeitschrift steht kein zu entrichtender Betrag, sondern:
„Das Gesundheits-Magazin - bezahlt von Ihrer Apotheke“.
Unabhängig davon, daß es vom Marketing-Standpunkt her dumm ist, so zu handeltn: Kollidiert dieses Verhalten denn nicht mit der Preisauszeichnungspflicht?
Viele Grüsse
Iris
Hast du nach der Zeitschrift gefragt? In der Regel liegt die Apothekenzeitschrift ja nicht aus, eben weil der Apotheker dafür zahlt, sondern wird nur auf Anfragen an Kunden rausgegeben.
Dem A. müsste es dann eigentlich frei stehen, ob er dafür etwas verlangt, oder ein Exemplar als Bonus bei einem Kauf kostenlos druaflegt.
Dirk
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Hallo Iris,
frag doch mal direkt bei dieser Kundenzeitschrift nach…
grüsse
dragonkidd
Hallo Iris,
Darf ein Apotheker von jemanden, der ein Exemplar einer
solchen Kundenzeitschrift möchte, Geld verlangen (zwei Euro)
mit der Begründung, diese Person sei kein Kunde?
Na klar doch. Die Apotheke kauft ja diese Hefte ein. Folglich bleibt es ihr auch überlassen, wie sie damit weiter verfährt. Die Hefte sind ja keine „unverkäuflichen“ Exemplare.
Auf der Zeitschrift steht kein zu entrichtender Betrag,
sondern:
„Das Gesundheits-Magazin - bezahlt von Ihrer Apotheke“.
Genau. Die Apotheke hat das Heft bezahlt.
Von unverkäuflich oder kostenlos steht da nichts.
Unabhängig davon, daß es vom Marketing-Standpunkt her dumm
ist, so zu handeltn:
Ganz Deiner Meinung. Andererseits fände ich es aber auch idiotisch, wenn ein Kunde sich darüber länger als 5 Minuten aufregt oder ärgert.
Kollidiert dieses Verhalten denn nicht
mit der Preisauszeichnungspflicht?
Da müssen die Vollblut-Juristen antworten. Meines Erachtens jedoch Nein. Es ist ja keine angebotene Ware sondern eine kostenlose Beigabe für Kunden.
MfG Steffen B.