Die Personen A, B und C haben Wohnungen vom Bauträger D gekauft und bewohnen diese auch selbst. Die Personen A, B und C wollen jetzte eine WEG gründen, es sind aber einige Wohnung noch nicht verkauft.
1.) Wie gründet man eine WEG? Auf was sollte man achten?
2.) Welchen Status hat Bauträger D, wenn noch einige Wohnung nicht
verkauft sind?
eine WEG entsteht automatisch durch die Teilungserklärung. In dem Moment in dem ein zweiter Eigentümer dazu kommt, wird die Sache dann natürlich erst praktisch relevant. D.h. ab dem Zeitpunkt des Verkaufs der ersten Wohnung gab es in geschilderten Fall eine WEG von praktischer Bedeutung. Dabei ist der Bauträger, soweit er noch Eigentümer an einzelnen Wohnungen ist, mit deren Stimmanteilen auch Mitglied.
Gruß vom Wiz
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