Hallo,
gehen wir mal davon aus A hat eine Handtasche im Wert von 200 Euro im Internet über einen Händler gekauft, der ordnungsgemäß das Widerrufsrecht nach den Fernabsatzparagraphen des BGB angegeben hat. Nun inspiziert A diese Handtasche genau, findet sie zuerst schön, schneidet schonmal die Etiketten (die mit einem Plastikband an dem Reißverschluss der Tasche befestigt waren) ab, entscheidet dann aber innerhalb eines halben Tages anders und schickt die Handtasche am folgenden Tag dem Verkäufer auf seine Kosten zurück.
Der Verkäufer behauptet nun, dass er leider 50 Euro Wertersatz behalten muss, da A die Etiketten abgeschnitten hat. Das ARgument, dass die Etiketten der Tasche beiliegen und nur nicht mehr an dieser dran hängen lässt der Verkäufer nicht gelten.
A fragt sich nun ob ein Wertersatz in Höhe von 25% plus Rücksendeporto auf seine Kosten für abgeschnittene Etiketten gerechtfertigt ist.
Was meint ihr dazu?
Grüße von Katja